Akkreditierung und Reakkreditierung
Die Akkreditierung von Studienprogrammen ist das bisherige Standardverfahren an fast allen deutschen Hochschulen, um die Qualität der einzelnen Studiengänge sicherzustellen.
Alle Bachelor- und Master-Studiengänge müssen laut gesetzlichem Auftrag akkreditiert werden. Die Studiengänge werden von externen Fach-Gutachter/innen überprüft und müssen dabei externen und universitätsinternen Qualitätsstandards genügen.
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