Finanzielles
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion, die an Väter, Mütter und LebenspartnerInnen für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt wird; beide können den Zeitraum untereinander aufteilen. Es beträgt 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Wer im Jahr vor der Geburt über 1.200 Euro netto im Monatsdurchschnitt verdient hat, erhält weniger, mindestens aber 65 Prozent dieses monatlichen Nettos. Vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätige Eltern erhalten ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners/der fehlenden Partnerin die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld hat am 1. Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld abgelöst, das für Kinder gilt, die vor diesem Termin geboren wurden.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Elterngeld haben Väter, Mütter und LebenspartnerInnen, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche nach dem Recht der EU in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland leben.
Andere Ausländerinnen und Ausländer haben grundsätzlich einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihrer Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist.
Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus gilt für alle Kinder, die nach dem 15.07.2015 geboren werden. Das neue Elterngeld Plus ist ebenso eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion, die als finanzielle Ergänzung zu einem frühen Teilzeit-Wiedereinstieg dient. Mit Elterngeld Plus-Monaten kann man doppelt so lang die Förderung durch das Elterngeld nutzen, denn ein Elterngeld-Monat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Elternpaare, die sich Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit teilen, stehen 14 Monate parallel Elterngeld Plus zur Verfügung.
Partnerschaftsbonus
Arbeiten beide Eltern nach dem regulären Elterngeldbezug gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden, sind sie berechtigt, den Partnerschaftsbonus zu beanspruchen, der es ihnen ermöglicht, jeweils vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate in Anspruch zu nehmen.
Alleinerziehende können Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen.
Antragstellung und Beratung
Das Elterngeld, sowie auch das Elterngeld Plus werden schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt. Für die Stadt Münster ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig.
Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld- oder Elterngeld Plus-Anspruch und Antragstellung erhalten Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
Bei Fragen berät Sie das Servicebüro Familie. Der Ansprechpartner für internationale Stipendiaten und spezielle ausländerrechtliche Fragen ist das Welcome Centre des International Office der Universität Münster.