Vergabe von Freiflächen
Ab dem Jahr 2025 werden die Freiflächen der Universität Münster für externe Veranstaltungen nach einem festgelegten Verfahren vergeben.
Bis zum 31.03. eines Jahres können interessierte Veranstalter*innen sich mit ihrem Konzept für das darauffolgende Jahr bewerben. Die für die Bewerbung benötigten Unterlagen und Anträge werden von der Zentralen Raumvergabe zur Verfügung gestellt.
Eine Vergabe kann nur pro Kalenderjahr erfolgen, Veranstaltungsanfragen für mehrere aufeinanderfolgende Jahre sind ausgeschlossen. Die Anmietung einer Freifläche ist kostenpflichtig, zzgl. Nebenkosten (Strom, Wasser, Instandsetzung von Rasenflächen).
Alle Bewerbungen werden in einer Vorlage zusammengefasst und für die Entscheidung im Rektorat aufbereitet. Das Rektorat wird im zweiten Quartal entscheiden, welche Veranstaltungen im nächsten Jahr stattfinden sollen. Die Zusage/Absage wird Ihnen von der Zentralen Raumvergabe schriftlich mitgeteilt.
Bei einer Zusage kann die geplante Veranstaltung auf den Flächen der Universität Münster durchgeführt werden. Bitte beachten Sie als Veranstalter*in, dass ggf. weitere behördliche Genehmigungen erforderlich und bestimmte Fristen dabei zu berücksichtigen sind.
Die gesamte Schossanlage besteht aus einer denkmalgeschützten Gartenanlage und Baudenkmälern. Für Veranstaltungen ist daher gemäß § 13 des DSchG NRW (Denkmalschutzgesetz) eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Bezirksregierung Münster einzuholen.