Vergabe von Freiflächen

Schlossvorplatz, Grünflächen
Das Bild zeigt die Frontansicht des Schlosses und die Freiflächen vor dem Schloss.
© Münster Marketing (Tilman Roßmöller)

Ab dem Jahr 2025 werden die Freiflächen der Universität Münster für externe Veranstaltungen nach einem festgelegten Verfahren vergeben.

Bis zum 31.03. eines Jahres können interessierte Veranstalter*innen sich mit ihrem Konzept für das darauffolgende Jahr bewerben. Die für die Bewerbung benötigten Unterlagen und Anträge werden von der Zentralen Raumvergabe zur Verfügung gestellt.

Eine Vergabe kann nur pro Kalenderjahr erfolgen, Veranstaltungsanfragen für mehrere aufeinanderfolgende Jahre sind ausgeschlossen. Die Anmietung einer Freifläche ist kostenpflichtig, zzgl. Nebenkosten (Strom, Wasser, Instandsetzung von Rasenflächen).

Alle Bewerbungen werden in einer Vorlage zusammengefasst und für die Entscheidung im Rektorat aufbereitet. Das Rektorat wird im zweiten Quartal entscheiden, welche Veranstaltungen im nächsten Jahr stattfinden sollen. Die Zusage/Absage wird Ihnen von der Zentralen Raumvergabe schriftlich mitgeteilt.

Bei einer Zusage kann die geplante Veranstaltung auf den Flächen der Universität Münster durchgeführt werden. Bitte beachten Sie als Veranstalter*in, dass ggf. weitere behördliche Genehmigungen erforderlich und bestimmte Fristen dabei zu berücksichtigen sind.

Die gesamte Schossanlage besteht aus einer denkmalgeschützten Gartenanlage und Baudenkmälern. Für Veranstaltungen ist daher gemäß § 13 des DSchG NRW (Denkmalschutzgesetz) eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Bezirksregierung Münster einzuholen.

  • Nutzungsbedingungen

    Alle Informationen und Möglichkeiten für die Nutzung der Freiflächen der Universität Münster finden Sie gebündelt in den Nutzungsbedingungen. Dabei sind folgende Punkte besonders wichtig:

    • Nutzungszeitraum (max. 21 Tage, inkl. Auf- und Abbau)
    • Anwohnerschutz (Nachtruhe, Lärmschutz)
    • Genehmigungs- und Sicherungspflichten
    • Flucht- und Rettungswege
    • Feuerwehrbewegungsfläche
    • Denkmalschutz
    • Schutzmaßnahmen/Instandsetzung Grünflächen
  • Antrag, Genehmigungen und Pläne

    Die Veranstaltung kann mit dem folgenden Formular angemeldet werden. Je nach Veranstaltungsart müssen ggf. noch weitere behördliche Genehmigungen eingeholt werden:


    Die geplante Nutzung der Flächen kann mit Hilfe der folgenden Vorlagen skizziert werden. Die Pläne vom Schlossplatz dienen der Orientierung und die Aufbauplanung kann ergänzend zum Konzept eingereicht werden:

  • Schutzmaßnahmen Grünflächen

    Zum Schutz von Bäumen sind je nach Veranstaltung verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Wichtige Regeln und Informationen zum Baumschutz finden Sie in der zu berücksichtigenden DIN-Norm 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen).

    Zur Konzeption der Schutzmaßnahmen können Sie folgenden Übersichtsplan nutzen:

  • Datenschutz

    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Vergabe von Freiflächen durch die Universität Münster ist uns wichtig. Näheres dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.