Prüfungen
Je nach Studiengang sind für Staatsprüfungen Prüfungsämter als staatliche Einrichtungen und für Hochschulprüfungen Organe der Hochschule (Prüfungsausschüsse, Dekanate) zuständig. Den Prüfungsausschüssen bzw. Dekanaten obliegt die Durchführung der Prüfungsordnung. Die Durchführung der Prüfungsordnung beinhaltet z.B. die Organisation der Prüfungen und die Entscheidung über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen.