Prüfungen

Je nach Studiengang sind für Staatsprüfungen Prüfungsämter als staatliche Einrichtungen und für Hochschulprüfungen Organe der Hochschule (Prüfungsausschüsse, Dekanate) zuständig. Den Prüfungsausschüssen bzw. Dekanaten obliegt die Durchführung der Prüfungsordnung. Die Durchführung der Prüfungsordnung beinhaltet z.B. die Organisation der Prüfungen und die Entscheidung über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen.

Prüfungsämter

In den Prüfungsämtern der Universität Münster erhalten Sie Auskünfte über die Prüfungsangelegenheiten Ihres Studiengangs. Die Prüfungsanmeldung unterliegt in der Regel einer Frist.

Prüfungsordnungen

Je nach Studiengang gelten verschiedene Prüfungsordnungen. Die Prüfungsordnungen erhalten Sie in den Prüfungsämtern oder im Online-Studienführer der Zentralen Studienberatung.

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beachten

Die Universität Münster und ihre Prüfungsämter achten sehr genau darauf, ob bei Prüfungen und Prüfungsarbeiten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beachtet werden und ahnden Betrugsversuche etwa durch Plagiate konsequent. Beachten Sie bitte im eigenen Interesse die Informationen zum Thema "Plagiate" für Studierende, Doktoranden und Habilitanden.

Probleme?

Falls es Probleme gibt oder Sie das Gefühl haben, dass beispielsweise Ihre Prüfungsleistungen nicht in angemessener Frist korrigiert oder veröffentlicht werden, können Sie sich an die Anlaufstelle "Brennpunkt Lehre" wenden. Das ist eine Anlaufstelle für Kritik, Anregungen und Beschwerden rund um die Lehr- und Studienorganisation.