Bewerbung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge im ersten und höheren Fachsemester müssen Sie sich bewerben.

"Zulassungsbeschränkt" bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen für einen Studiengang zur Verfügung steht. Die Zulassungsbeschränkung wird auch als Numerus Clausus (NC) bezeichnet und heißt übersetzt "beschränkte Anzahl".

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden im ersten und höheren Fachsemester unterschiedlich vergeben.
Informationen zum Vergabeverfahren und zur Zulassung
Zu den Auswahlgrenzen

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung über die angebotenen Studiengänge und Fristen.
Zu den Fristen

Online-Bewerbung

Bachelor und Staatsexamen

Welche Verfahrensabläufe gelten für Bewerbende aus Deutschland, aus der EU und aus außereuropäischen Ländern? Welche Besonderheiten müssen Sie beim Lehramtsstudium berücksichtigen? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Bewerbung für die Bachelor-Studiengänge und das Staatsexamen.

Master of Education

Die Bewerbung für einen Master of Education für angehende Lehrkräfte besteht aus mehreren Schritten. Sie wollen sich für das erste Fachsemester oder ein höheres Semester bewerben? In beiden Fällen gibt es einiges zu beachten.

Fachwissenschaftlicher Master

Für alle zulassungsbeschränkten und -freien Masterstudiengänge müssen sich deutsche, europäische und nicht-europäische Bewerbende im ersten und höheren Fachsemester bewerben. Hier erhalten Sie alle Informationen zur Bewerbung für fachwissenschaftliche Masterstudiengänge.

Besondere Fälle

Sie sind minderjährig, betreiben Spitzensport oder sind älter als 55 Jahre? Sie haben kein Abitur, wollen sich für ein Zweitstudium bewerben oder einen Härtefallantrag stellen? Es gibt verschiedene Fälle, in denen ein besonderes Bewerbungsverfahren gilt.

Fristen und Termine

Welche Fristen gelten für Bewerbende aus Deutschland, aus der EU und aus außereuropäischen Ländern? Hier erfahren Sie, welche Fristen und Termine Sie bei Ihrer Bewerbung beachten müssen.

Zulassung

Ob Bachelor, Staatsexamen oder Master: Für die zahlreichen Studiengänge gelten unterschiedliche Vergabeverfahren. Die Auswahlgrenzen (Numerus clausus - NC) ergeben sich von Semester zu Semester neu – je nach Bewerbungslage.

Förderung während des Studiums: ProTalent, das Deutschlandstipendium der Universität Münster

Jährlich werden zum Wintersemester ProTalent-Stipendien, mit einer monatlichen Förderung von 300 Euro, an Studierende in allen 15 Fachbereichen der Universität Münster vergeben. Die Bewerbung ist jeweils im Mai/Juni für das anschließende Förderjahr (01. Oktober bis 30. September) über die ProTalent-Website möglich. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Förderung und der Bewerbung finden Sie unter: https://www.uni-muenster.de/protalent/