Sprachanforderungen
Für einen deutschsprachigen Studiengang an der Universität Münster müssen Sie sehr gute Deutschkenntnisse, in der Regel auf dem Niveau der DSH-2, nachweisen. Bitte beachten Sie, dass für einige Studiengänge geringere (DSH-1) oder bessere Deutschkenntnisse (DSH-3) erforderlich sind. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bewerbung über die Informationen im Studienführer (insbesondere die Zulassungsordnungen der Studiengänge), welche Deutschanforderungen für den von Ihnen gewünschten Studiengang gelten.
Weitere Informationen im Studienführer der Zentralen Studienberatung
Folgende Zertifikate werden als Nachweis von Deutschkenntnissen akzeptiert:
auf DSH-3-Niveau (Medizin, Zahnmedizin)
- DSH-3-Zeugnis
- TestDaF Stufe 5 in allen Bereichen
- Feststellungsprüfung: Note zwischen 1,0 und 1,3 im Fach "Deutsch". Diese Note muss sowohl im schriftlichen als auch mündlichen Teil ausgewiesen sein. Andernfalls kann nur in Absprache mit unserem Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache die Gleichwertigkeit festgestellt werden.
- Goethe C2-Prüfung (82%)
- Telc C1 Hochschule (Ergebnis "sehr gut")
auf DSH-2-Niveau (fast alle Studiengänge)
- DSH-2-Zeugnis (oder höher)
- TestDaF Stufe 4 in allen Bereichen (oder höher)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II (In allen Teilbereichen C1-Niveau)
- Feststellungsprüfung (FSP)
- Goethe-Zertifikat C2
- UNIcert-Zertifikat der Stufen III (oder höher)
- TELC C1 Hochschule (Ergebnis "befriedigend" oder "gut")
auf DSH1-Niveau (Physik, Geophysik und Mathematik B.Sc., einige musische Studiengänge)
- DSH-1-Zeugnis (oder höher)
- TestDaF Stufe 3 in allen Bereichen (oder höher)
- Telc C1 Hochschule (Ergebnis "ausreichend")
Keinen Sprachnachweis in Deutsch benötigen Sie für englischsprachige Studiengänge.