Welche Fristen und Termine muss ich beachten?

Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Bitte beachten Sie, dass für ausländische Studieninteressierte in einigen Fällen besondere Fristen gelten. Zudem gibt es für ausländische Studierende, die an einem Austausch interessiert sind, andere Fristen. Anträge, die außerhalb der genannten Fristen eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbende aus Deutschland und EU-/EWR-Staaten

  • Sommersemester 2025

    Zulassungsbeschränkte Bachelor / Staatsexamen 1. Fachsemester

    Staatsexamen Medizin / Pharmazie / Zahnmedizin 1. Fachsemester

    Master of Education 1. Fachsemester

    Fachwissenschaftliche Master 1. Fachsemester

    Zulassungsfreie Bachelor / Magister Theologiae

    DSH-Sprachkurs

    Promotion / weiterbildende Masterstudiengänge in Kooperation

    Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge, Fachwissenschaftliche Masterstudiengänge und Master of Education in höheren Fachsemestern

    Losverfahren in grundständigen Studiengängen

  • Wintersemester 2024/25

    Zulassungsbeschränkte Bachelor / Staatsexamen 1. Fachsemester

    Staatsexamen Medizin / Pharmazie / Zahnmedizin 1. Fachsemester

    • Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2024: bis 31. Mai 2024
    • Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar 2024: bis 15. Juli 2024
      Zur Bewerbung (hochschulstart.de)

    Master of Education 1. Fachsemester

    Fachwissenschaftliche Master 1. Fachsemester

    Zulassungsfreie Bachelor / Magister Theologiae

    DSH-Sprachkurs

    Promotion / weiterbildende Masterstudiengänge in Kooperation

    Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge, Fachwissenschaftliche Masterstudiengänge und Master of Education in höheren Fachsemestern

    Losverfahren in grundständigen Studiengängen

Bewerbende aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten

  • Sommersemester 2025

    Zulassungsbeschränkte Bachelor / Staatsexamen 1. Fachsemester

    Fachwissenschaftliche Master 1. Fachsemester

    Zulassungsfreie Bachelor / Magister Theologiae

    DSH-Sprachkurs

    Promotion / weiterbildende Masterstudiengänge in Kooperation

    Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und fachwissenschaftliche Masterstudiengänge in höheren Fachsemestern

    Losverfahren in grundständigen Studiengängen

  • Wintersemester 2024/25

    Zulassungsbeschränkte Bachelor / Staatsexamen 1. Fachsemester

    Fachwissenschaftliche Master 1. Fachsemester

    Zulassungsfreie Bachelor / Magister Theologiae

    DSH-Sprachkurs

    Promotion / weiterbildende Masterstudiengänge in Kooperation

    Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und fachwissenschaftliche Masterstudiengänge in höheren Fachsemestern

    Losverfahren in grundständigen Studiengängen

Ausschlussfristen

Ausschlussfristen sind nicht verlängerbar. Wird die Frist zur Bewerbung/Immatrikulation versäumt, ist die Bewerbung/Immatrikulation nicht möglich. Im Falle einer Immatrikulation für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erlischt die Zulassung und Ihr Studienplatz wird an die nächste sich bewerbende Person auf der Rangliste weiter gegeben.

Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist nicht auf den darauffolgenden Werktag. Die Frist endet jeweils an dem angegebenen Tag um 24:00 Uhr.

Wenn Sie Unterlagen per Post zusenden, bedenken Sie bitte, dass diese nicht am gleichen Tag an der Universität Münster eingehen. Zur Einhaltung der Frist zählt ausschließlich der Posteingang an der Universität Münster und nicht der Tag, an dem Sie die Post aufgegeben haben. Wenn möglich, lassen Sie sich vom Briefsendungsunternehmen einen Einlieferungsbeleg geben, falls der Brief ausnahmsweise in der Post verloren gehen sollte.