Ausschlussfristen
Ausschlussfristen sind nicht verlängerbar. Wird die Frist zur Bewerbung/Immatrikulation versäumt, ist die Bewerbung/Immatrikulation nicht möglich. Im Falle einer Immatrikulation für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erlischt die Zulassung und Ihr Studienplatz wird an die nächste sich bewerbende Person auf der Rangliste weiter gegeben.
Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist nicht auf den darauffolgenden Werktag. Die Frist endet jeweils an dem angegebenen Tag um 24:00 Uhr.
Wenn Sie Unterlagen per Post zusenden, bedenken Sie bitte, dass diese nicht am gleichen Tag an der Universität Münster eingehen. Zur Einhaltung der Frist zählt ausschließlich der Posteingang an der Universität Münster und nicht der Tag, an dem Sie die Post aufgegeben haben. Wenn möglich, lassen Sie sich vom Briefsendungsunternehmen einen Einlieferungsbeleg geben, falls der Brief ausnahmsweise in der Post verloren gehen sollte.