Hochschulwechselnde
Sie haben die Hochschule oder den Studiengang gewechselt? Wenn Sie sich für einen Lehramtsstudiengang in NRW einschreiben möchten, beachten Sie bitte, dass die Universität Münster neben den eigenen Prüfungsregularien auch die Erfüllung der Lehramtszugangsverordnung (LZV) des Landes NRW sowohl für Ihren Bachelor wie auch für Ihren Master abschließend bestätigen muss. Die Erfüllung der LZV kann in einigen Fällen Angleichungsstudien erfordern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab an das LZV-Büro zu wenden.
Ggf. sind zur Bewerbung auch zusätzliche Äquivalenzbescheinigungen erforderlich. Auskünfte dazu gibt das Studierendensekretariat.