Rückmeldung
Durch Ihre Rückmeldung erklären Sie, dass Sie Ihr Studium auch im nächsten Semester an der Universität Münster fortsetzen wollen. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrags. Unabhängig von einer geplanten Studiengangsänderung, Bewerbung oder Beurlaubung muss die Rückmeldung innerhalb der angegebenen, dreiwöchigen Frist erfolgen. Sie erhalten drei Wochen vor Vorlesungsende (des jeweiligen Semesters) die Aufforderung zur Rückmeldung für das Folgesemester per E-Mail an Ihren Uni-E-Mail-Account. Zeitgleich können Sie die Informationen zur Rückmeldung im SelfService einsehen.
Zur Zahlung stehen Ihnen zwei Alternativen zur Wahl: Die Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder die Überweisung des Semesterbeitrags.
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Sie können sich die regelmäßige Zahlung des Semesterbeitrags vereinfachen, indem Sie am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmen. Hierfür loggen Sie sich im SelfService ein. Klicken Sie auf "Anträge", "Antrag stellen" und "Verwaltung > SEPA-Mandat". Durch das Speichern der Daten erteilen Sie der Universität Münster automatisch eine Einzugsermächtigung. Das Zusenden eines schriftlichen Antrags ist nicht erforderlich.
Der Semesterbeitrag wird dann dauerhaft abgebucht. Sie erhalten zwei Wochen vor dem Einzug des Semesterbeitrags eine E-Mail an Ihren Uni-Account mit den Abbuchungsdaten. Das erteilte Mandat kann jederzeit widerrufen werden und erlischt bei der Exmatrikulation automatisch.
Überweisung
Nach Erhalt der E-Mail mit der Aufforderung zur Rückmeldung loggen Sie sich im SelfService ein.
Die Höhe des für Sie maßgeblichen Semesterbeitrages können Sie nun unter "Anträge", Antrag "Rückmeldung", Reiter "Gebühren" einsehen. Zu viel oder zu wenig gezahlte Beiträge aus dem Vorsemester sind berücksichtigt.
Überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das dort genannte Konto der Universität Münster. Geben Sie im Verwendungszweck bitte unbedingt die vorgegebene 12-stellige Referenznummer (ohne Zusätze) an.
Wenn Sie die E-Mail nicht erhalten haben, kann dies folgende Gründe haben
- Sie haben von Ihrer @uni-muenster.de-E-Mailadresse eine Weiterleitung zu einer ungültigen E-Mailadresse eingerichtet.
- Die Kapazität Ihres E-Mailpostfaches ist erschöpft, sodass Sie keine neuen E-Mails empfangen können.
- Die E-Mail wurde ggf. automatisch in Ihren Spam-Ordner verschoben.
Zum CIT-Portal, in dem Sie auch Ihr Uni-E-Mail-Postfach aufrufen können.
Weitere wichtige Hinweise zur Rückmeldung
- Der Semesterbeitrag muss spätestens am angegebenen Termin bei der Universitätskasse gutgeschrieben sein. Berücksichtigen Sie bitte, dass es nach Ihrer Überweisung bis zu einer Woche dauern kann, bis der Eingang Ihres Semesterbeitrags im SelfService unter "Anträge", Antrag "Rückmeldung", Reiter "Gebühren" angezeigt wird.
- Sobald Ihr Semesterbeitrag auf dem Konto der Universitätskasse eingegangen ist, wechselt der Status Ihrer Rückmeldung von "Vorläufig ausgeschlossen" auf "Freigegeben" und Sie können sich unter der Kachel "Bescheinigungen" Ihre Semester- und BAföG-Bescheinigung herunterladen.
- Ihr Semesterticket und das Kultursemesterticket können Sie sich, nachdem der Status Ihrer Rückmeldung "Freigegeben" lautet, vier Wochen vor Beginn des kommenden Semesters im SelfService unter "Semestertickets" herunterladen.
- Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 1,50 Euro fällig. Dieser wird zusätzlich zu Ihrem Semesterbeitrag erhoben und im Antrag "Rückmeldung" unter dem Reiter "Gebühren" mit aufgeführt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich rückmelden, wenn ich mein Studium in diesem Semester abschließe?
Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt informieren, wie lange Sie den Studierendenstatus aufrecht erhalten müssen.
Sofern Sie bis zum Ende eines Semesters (30.09. für ein Sommersemester bzw. 31.03. für ein Wintersemester) alle Leistungen erbracht und sich vorsichtshalber noch einmal rückgemeldet haben, besteht die Möglichkeit, auf Antrag bei der rückwirkenden Exmatrikulation bis zum 15.11. für ein Wintersemester bzw. bis zum 15.05. für ein Sommersemester den kompletten Semesterbeitrag zurück erstattet zu bekommen.
Bitte bedenken Sie aber, dass Sie bei der rückwirkenden Exmatrikulation auch rückwirkend den Studierendenstatus verlieren. Gemäß Einschreibungsordnung dürfen Sie eingeschrieben bleiben bis zum Ablauf des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten haben.
Muss ich mich exmatrikulieren, wenn ich mein Studium in einem anderen Studiengang fortsetzten möchte?
In der Regel ist es besser, wenn Sie sich umschreiben, anstatt sich aus- und wieder einzuschreiben. Nach erfolgter Rückmeldung kann man eine Studiengangsänderung (Umschreibung) beantragen.
Was passiert, wenn ich die Rückmeldefrist versäumt habe?
Die reguläre Rückmeldefrist für das Folgesemester läuft immer in den letzten drei Vorlesungswochen eines laufenden Semesters. Nach Ablauf dieser Frist wird automatisch ein Säumniszuschlag in Höhe von 1,50 Euro auf den Semesterbeitrag aufgeschlagen.
Ist das Gebührenkonto am 31.03. für ein Sommersemester bzw. 30.09. für ein Wintersemester noch nicht ausgeglichen, wird automatisch die Exmatrikuation eingeleitet.
Eine Rückmeldung nach der automatischen Exmatrikulation ist nur möglich, wenn Sie besondere Gründe nachweisen, warum Sie die Rückmeldung versäumt haben.