Studium mit Beeinträchtigung

Die Universität Münster steht für Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit. Sie positioniert sich klar gegen Diskriminierung. Sie möchte allen Studierenden die gleichen Chancen für ein erfolgreiches Studium ermöglichen sowie die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe nicht nur am universitären, sondern auch am gesellschaftlichen Leben fördern.

Im Folgenden finden Sie Beratungs- und Unterstützungsangebote der Universität Münster sowie anderer Anlaufstellen, die für ein Studium mit Beeinträchtigung wichtig sein können.

  • Vor Studienbeginn: Studienwahl und -bewerbung

    Die Wahl des richtigen Studiengangs ist eine wichtige Entscheidung. Sie sollte – nicht nur vor dem Hintergrund spezifischer Herausforderungen und möglicher Barrieren – sorgfältig getroffen werden. Für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung können bereits bei der Studienbewerbung zusätzliche Anträge (z. B. Härtefallregelung) relevant sein.

    Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Beratungsangebote zur Studienwahlentscheidung und Studienbewerbung, auch unter Berücksichtigung möglicher Beeinträchtigungen.

  • Im Studium: Beratung und Unterstützung

    Insbesondere für Studierende mit Beeinträchtigung können im Studium zusätzliche individuell verschiedene Herausforderungen auftreten, die es zu meistern gilt. An der Universität Münster gibt es auch im Studium verschiedene Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss genutzt werden können.

    Auf den folgenden Seiten finden Sie Beratungs- und Unterstützungsangebote, die im Studium mit Beeinträchtigung relevant sein können.

  • Barrierefreiheit

    Barrierefreiheit im Studium bedeutet, dass alle Studierenden gleichberechtigt am Hochschulleben teilhaben können. Die Universität Münster arbeitet kontinuierlich am Abbau von Barrieren im Studium - unter anderem durch den Ausbau der technischen Unterstützungsmöglichkeiten.

    Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit an der Universität Münster.

  • Mobilität und Infrastruktur

    Die Universität Münster ist keine Campus-Universität. Das bedeutet unter anderem, dass ihre Gebäude und Lehrveranstaltungsräume über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.

    Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Mobilität und Infrastruktur an der Universität Münster (z. B. Parkberechtigungen, Rückzugsmöglichkeiten, besonders ausgestattete Toilettenräume).

  • Rechtliche Bestimmungen

    Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung ist an verschiedenen Stellen gesetzlich verankert. Neben dem rechtlichen Rahmen zu Bildungschancen im Allgemeinen gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die explizit die Gestaltung von Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigung an Hochschulen betreffen. Dazu gehören z. B. Bestimmungen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen.
     
    Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen mit Relevanz für Ihr Studium.

  • Finanzielles

    Ein Studium – insbesondere eines mit Beeinträchtigung – kann mit zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergehen. Neben den allgemeinen Möglichkeiten der Studienfinanzierung gibt es für Studierende mit Beeinträchtigung spezifische Regelungen. Diese betreffen z. B. das BAföG, Sozialleistungen zum behinderungsbedingten Mehraufwand sowie die Stipendienförderung.

    Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu finanziellen Aspekten und Kontaktdaten zu entsprechenden Anlaufstellen.

  • Wohnen und Leben in Münster

    Zu einem erfolgreichen Studium an der Universität Münster gehören auch individuell passende Wohn- und Lebensbedingungen.

    Auf den Seiten folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum barrierefreien Wohnen und Leben in Münster.

  • Sicherheit

    Die Brandschutzordnung an der Universität Münster sieht eine Pat*innenregelung für Personen mit Beeinträchtigung im Räumungs- und Evakuierungsfall vor.