Krankenversicherungsnachweis
Studierende an deutschen Hochschulen sind – sofern sie nicht ausschließlich in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben sind – grundsätzlich während des gesamten Studiums ununterbrochen krankenversicherungspflichtig. Die Hochschulen wiederum sind verpflichtet, dies zu überprüfen und Meldungen der Krankenversicherungsträger zu bestätigen.
Die Übermittlung der Daten von den jeweiligen Krankenversicherungsträgern erfolgt ausschließlich im elektronischen Datenaustausch als sogenannte „Meldung 10“. Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung Ihres Krankenversicherungsträgers oder die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind weder erforderlich noch ausreichend für die Immatrikulation. Ab dem Datum Ihrer Immatrikulation haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen.
Für die Übermittlung der „Meldung 10“ benötigt Ihres Krankenversicherungsträgers die Absendernummer der Universität Münster. Diese lautet: H0001848
Bitte achten Sie darauf, dass die Krankenversicherung die persönlichen Daten so übermittelt, wie Sie auch an der Universität Münster immatrikuliert sind. Dies betrifft vor allem mehrere Vornamen, Namenszusätze, Sonderzeichen und Umlaute oder Buchstaben, die im deutschen Alphabet nicht vorkommen.
Wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz im Detail nachweisen, erfahren Sie im Folgenden.