Panelbefragung

Die Universität Münster beteiligt sich am deutschlandweiten „Kooperationsprojekt Absolventenstudien“ (KOAB) und lädt im Rahmen dessen einmal jährlich ihre Absolventinnen und Absolventen sowie Promovierten zu einer Befragung ein. Absolventenbefragung

Ziel von Absolvent*innenstudien ist es, die Wirkung von Studienangeboten und -bedingungen an Hochschulen zu analysieren. Es soll systematisch versucht werden, die Relevanz dieser Bedingungsfaktoren für den Übergang in den Beruf und die weitere berufliche Entwicklung in den ersten Jahren nach Studienabschluss zu bestimmen.
 

Die zweite Stufe von Absolvent*innenbefragungen, also die Einführung von Folgebefragungen, erscheint aus mehreren Gründen notwendig:

• Erst etwa drei bis fünf Jahre nach Studienabschluss erreichen Absolventinnen und Absolventen in Deutschland im Allgemeinen berufliche Positionen, die „Normalcharakter“ besitzen. Nur eine Panelbefragung kann daher die berufliche Relevanz der erworbenen Kompetenzen unter „Normalbedingungen“ analysieren.

• In den ersten ein bis zwei Jahren sind in Deutschland besondere berufliche Einarbeitungsphasen weit verbreitet (Referendariat, praktisches Jahr, Trainee o.Ä.). Gerade für Absolventengruppen, die auf diese Weise in den Beruf einsteigen, wird erst durch eine Panelbefragung eine Analyse der Beschäftigungssituation und der beruflichen Arbeit ebenso wie der Kompetenzverwendung unter „Normalbedingungen“ möglich.

• Erst durch die zweite Stufe lassen sich die weiteren Bildungs- und Berufswege von Bachelorabsolventinnen und -absolventen überhaupt hochschulbezogen erfassen und analysieren.

• Auch für die Absolventinnen und Absolventen mit einem Master- oder Doktorabschluss gibt die individuenbegleitende Längsschnittuntersuchung interessante Aufschlüsse über die weiteren Bildungs- und Berufswege.

• Die Anlage der Befragung als individuenbegleitende Längsschnittstudie erlaubt die Verknüpfung der Antworten aus den beiden Wellen. Dadurch lassen sich insbesondere Fragen beantworten, die auf die Konsequenzen der Übergangserfahrungen in die erste Stelle nach dem Abschluss zielen, wie z.B. „Ist ein problematischer Übergang folgenreich für den weiteren Berufsweg?“
 

Die Personen, die bei der Erstbefragung ihr Einverständnis zur Teilnahme an der Folgebefragung gegeben haben, werden ca. drei Jahre später angeschrieben und zu dieser Befragung eingeladen. Dieser Prozess liegt nicht mehr bei der Universität Münster, sondern beim Institut für angewandte Statistik (ISTAT), das bei der Erstbefragung die wissenschaftliche und technische Begleitung übernimmt.


Seit Mitte Februar 2023 läuft die Folgebefragung des Prüfungsjahrgangs 2015. Nach Abschluss der Befragung wird das ISTAT der Universität Münster den Ergebnisdatensatz zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen. Auswertungen (auch zu älteren Befragungen) können bei Bedarf und Interesse gern unter absolventenbefragung@uni-muenster.de angefragt werden.