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Online-Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten 2024

Als wahlberechtigtes Mitglied der Universität Münster können Sie Ihre Stimme innerhalb der folgenden Frist des Wahlzeitraums online abgeben:

Von Donnerstag, den 27.06.2024, 10:00 Uhr (Öffnung Wahlportal)

bis zum Montag, den 08.07.2024, 10:00 Uhr (Schließung Wahlportal).

Die Stimmabgabe muss vor Ende dieser Frist erfolgen.

 

Unter folgendem Link finden Sie den Zugang zum Wahlsystem:

https://sso.uni-muenster.de/IT/wahlen/kabine/2024

 

Hinweise zur Stimmabgabe

Ihre Stimmabgabe durch Sie als wahlberechtigte Person erfordert die vorherige Authentifizierung mit Ihrer Uni-Kennung und dem zugehörigen Passwort.

Sind Ihnen Ihre Kennung oder Ihr Passwort nicht bekannt, finden Sie auf folgender Seite alle Informationen, wie Sie an diese Daten gelangen:
https://www.uni-muenster.de/IT/services/nutzerverwaltung/passwortvergessen.html

 

Schließung des Wahlportals und anschließende Öffnung der elektronischen Urne

Nach § 25 Abs. 2 der WahlO Senat und der WahlO FBR erfolgt die Öffnung der elektronischen Urne sowie deren Auszählung universitätsöffentlich in elektronischer Kommunikation. Mitglieder der Universität Münster können daher per Zoom an der Schließung des Wahlportals am 08.07.2024 um 10:00 Uhr sowie an der anschließenden Öffnung der elektronischen Urne teilnehmen.

Nach §§ 22, 25, 26 WahlO Senat und der WahlO FBR gilt:

Die elektronische Wahl ist nach Ende der Wahlfrist (Schließung des Wahlportals) beendet. Nach Schließung des Wahlportals wird die elektronische Wahlurne durch das elektronische Wahlsystem ausgezählt. Das Rohdatenergebnis der Urnenauszählung stellt noch kein Ergebnis der Wahlen dar und wird auch in dem Zoom-Meeting nicht öffentlich am Bildschirm gezeigt werden. Zunächst muss die Wahlleitung auf das Rohdatenergebnis noch das Sitzverteilungssystem nach d`Hondt anwenden. Danach legt die Wahlleitung das vorläufige Wahlergebnis dem Zentralen Wahlausschuss zur Feststellung und Bestätigung vor. Erst danach wird das endgütige Wahlergebnis auf dieser Seite sowie in Papierform im Wahlamt bekannt gemacht.

Der Zoom-Link zur Schließung des Wahlportals und anschließender Öffnung der elektronischen Urne wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Erreichbarkeit des Wahlamts

 

Bei allen Anfragen in Wahlangelegenheiten, insbes. beim Einreichen von Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Universität, telefonisch (83-22107) oder nach Absprache persönlich jeweils in der Zeit von Mo bis Do von 9 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr sowie Fr von 9 - 12 Uhr, elektronisch (wahlamt@uni-muenster.de) oder postalisch (Wahlamt der Universität Münster, Schlossplatz 2 (Schloss, Raum 109), 48149 Münster).

 

Allgemeine Hinweise zu den Wahlen im Sommersemester 2024

Im Sommersemester 2024 werden die Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte in allen Gruppen (Hochschullehrer*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Studierende) neu gewählt. Diese Wahlen erfolgen elektronisch (internetbasierte Onlinewahl) und werden durch das universitäre Wahlamt der Universität Münster durchgeführt. Hierfür finden Sie Informationen auf dieser Seite.

Die Wahlen der Studierenden zum Studierendenparlament, zur Ausländischen Studierendenvertretung und zu den Fachschaftsvertretungen erfolgen an der Urne und werden durch das studentische Wahlamt des AStA durchgeführt. Hierfür finden Sie Informationen auf den Seiten des AStA https://www.asta.ms/ bzw. des Zentralen Wahlausschusses des StuPa https://stupa.ms/zentraler-wahlausschuss/

Die Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (SHK Vertretung) erfolgt seit 2022 nicht mehr als Urwahl, sondern jeweils im Sommersemester durch den Senat (Art. 12 Verfassung).

 

Information zum Online-Wahlsystem

Das Online-Wahlsystem besteht aus drei Komponenten:
Die Universität Münster führt ein Verzeichnis aller Wahlberechtigten. Beim Öffnen der Wahlwebseite wird technisch geprüft, ob die Person wahlberechtigt ist. Auf der Seite gibt die wahlberechtigte Person die Erklärung ab, dass die Wahl persönlich - oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen der wählenden Person – ausgeführt wird (Wahlschein, Versicherung). Nur dann wird die wahlberechtigte Person in das Wahlportal unseres Dienstleisters Electric Paper weitergeleitet. Hier wird ein Pseudonym der wahlberechtigten Person übergeben und der Aufruf kryptologisch abgesichert.

Unser Dienstleister Electric Paper erhält lediglich eine pseudonymisierte Liste der Wahlberechtigten und verwaltet im zweiten System, welches Pseudonym an der Wahl teilgenommen hat. Erfolgte noch keine Teilnahme, kann nun die Stimmabgabe durchgeführt werden. Die Information, welches Pseudonym gewählt hat, wird nicht vom Dienstleister an die Universität Münster zurückgegeben.

In der Wahlurne werden die abgegebenen Stimmzettel gespeichert. Diese werden über mehrere Schritte verschlüsselt. Es existiert keine Verbindung zwischen den Pseudonymen der Wahlberechtigten und den abgegebenen Stimmzetteln. Nach Ende der Wahl wird die Wahlurne entschlüsselt und die abgegebenen Stimmzettel innerhalb der Universität Münster ausgewertet.

 

Haben Sie Fragen?

Beachten Sie bei Fragen bitte zunächst die FAQ. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wahlberechtigung oder zu den Stimmzetteln der Wahlen zum Senat und den Fachbereichsräten haben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt unter wahlamt@uni-muenster.de oder Tel.: 0251/83-22107.

Haben Sie sonstige Fragen zu der Technik, der Kennung oder dem Passwort?
Studierende wenden sich bitte an it@uni-muenster.de oder Tel.: 0251/83-31600.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich bitte an Ihre IVV oder Ihren lokalen Administrator:
https://www.uni-muenster.de/IVV/