Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?
Save the Date! „Frau sein – ein Blick auf Vielfalt“
Lesung zum Weltfrauentag 2025
Der 08. März ist der internationale Frauentag und wir (das Büro für Gleichstellung) wollen ihn feiern mit einem literarischen Event. In einer Mischung aus Sachinformation und Lesung laden wir dazu ein vielfältige Geschichten und Perspektiven zum Thema „Frau zu sein …“ kennenzulernen. Die neunzigminütige Veranstaltung ist eine Kooperation vom BfG zusammen mit dem Ensemble "Buch & Bühne", findet in der Studiobühne statt und startet um 17:00 Uhr.
Universität Münster unterzeichnet Selbstverpflichtung zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen
Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels unterzeichnete die Selbstverpflichtung „Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“ für die Universität Münster.
Insbesondere unterstützt der Rektor die fünf in diesem Dokument festgelegten Ziele ohne Einschränkungen:
- Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Kandidat*innenpools
- Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
- Etablierung geschlechtergerechterer Vergütungsstrukturen
- Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und Geschlechterkompetenz
- Institutionelles Monitoring
Rektorat bezieht Position gegen Gewalt an Frauen
Aktionstag gegen Gewalt an Frauen 2024