Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?
Universität Münster unterzeichnet Selbstverpflichtung zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen
Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels unterzeichnete die Selbstverpflichtung „Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“ für die Universität Münster.
Insbesondere unterstützt der Rektor die fünf in diesem Dokument festgelegten Ziele ohne Einschränkungen:
- Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Kandidat*innenpools
- Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
- Etablierung geschlechtergerechterer Vergütungsstrukturen
- Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und Geschlechterkompetenz
- Institutionelles Monitoring
Rektorat bezieht Position gegen Gewalt an Frauen
Aktionstag gegen Gewalt an Frauen 2024
Vortragsreihe Feminist Talks
vom Institut für Geographie und dem AK Kritische Geographie
Der studentische AK Kritische Geographie und das Institut für Geographie laden herzlich zur Vortragsreihe Feminist Talks ein. Die Vorträge beschäftigen sich mit feministischen Themen an feministischen Orten in der Stadt.
Die einzelnen Vorträge mitsamt Ort und Zeit können hier eingesehen werden.
25 Jahre Landesgleichstellungsgesetz NRW
Am 9. November 2024 jährt sich das Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NW) zum 25. Mal. Anlässlich dieses besonderen Jahrestages möchten wir auf unsere langjährige Arbeit für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie für die Förderung von Chancengerechtigkeit an der Universität Münster hinweisen.
Bereits seit 1990 gibt es an unserer Universität eine Gleichstellungsbeauftragte, die sich für die Interessen von Frauen an der Hochschule einsetzt. Mit dem Inkrafttreten des LGG NRW im Jahr 1999 wurden diese Bemühungen verstärkt und institutionell verankert. In den letzten 25 Jahren haben wir viel erreicht, um Geschlechtergerechtigkeit an unserer Universität voranzubringen. Wir werden weiterhin aktiv dafür eintreten, dass alle Mitglieder der Universität ihre Fähigkeiten unabhängig vom Geschlecht entfalten können.