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Achtung: Seit 2020 KEINE ZQ Alphas mehr am Germanistischen Institut; Inhouse-Fortbildungen weiterhin möglich!



Seit 2020 werden am Germanistischen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster KEINE ZQ Alpha-Lehrgänge mehr angeboten, weder verkürzte noch unverkürzte. Dies wird auch nach den Covid-19-Schutzmaßnahmen so bleiben.


Weiterhin möglich sind: Inhouse-Fortbildungen. Dies sind ZQ Alpha-Fortbildungen, zu denen wir für die Fortbildung mit unserem Qualifizierendenteam zu Ihnen in die Bildungseinrichtung kommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unterhalb dieses Kastens.

 

 

 

 

 


 Fortbildung zur Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch (kurz: ZQ Alpha)

 

 

 

Was sind Inhouse-Fortbildungen?

Mit "Inhouse-Fortbildung" bezeichnen wir eine ZQ Alpha-Fortbildung, die nicht in den Räumlichkeiten der Westfälischen Wilhelms-Universität stattfindet, sondern außerhalb dieser etwa bei einem Bildungsträger. Inhouse-Fortbildungen können sowohl in Münster, genauso aber auch anderswo stattfinden. Voraussetzung ist, dass die "gastgebende" Einrichtung 16 fortbildungsberechtigte Personen zusammenbekommt und bereit ist, für diese Personen die Anmeldeformalitäten (siehe unten) zu koordinieren und zu übernehmen, damit wir eine/n feste/n Ansprechpartner/in haben, mit der/dem die Lehrgangsplanung besprochen werden kann.

Zur Orientierung welche Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Inhouse-Fortbildung gegeben sein müssen, können Sie sich in unserem Infoschreiben vorab informieren: Inhouse-Fortbildung: Vorabinformationen

Nehmen Sie darüber hinaus bei Interesse gerne per Mail Kontakt zu uns auf. Wir melden uns zeitnah zurück und würden Einzelheiten sowie weitere Fragen dann telefonisch miteinander besprechen. alphalg@uni-muenster.de



 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldevoraussetzungen

Um Lehrkräfte für eine Inhouse-Fortbildung anmelden zu können, sind für jede Lehrkraft folgende vier Unterlagen einzureichen:

  • Kopie des Zulassungsbescheides für die Leitung von Integrationskursen (kurz: "BAMF-Zulassung") (vgl. erster Link unten: "Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen").
    Hinweis:  Nicht vom BAMF zugelassene Lehrkräfte können bei uns leider nicht am Lehrgang teilnehmen, weil wir aufgrund unserer Verwaltungsstrukturen keine Selbstzahler zulassen können. Sie müssten sich daher bitte an einen anderen ZQ Alpha Anbieter wenden: Liste aller ZQ Alpha Anbieter


  • Kopie der BAMF-Zuordnung, aus der hervorgeht, ob eine verkürzte oder unverkürzte ZQ Alpha besucht werden muss (kurz: "BAMF-Zuordnung"). Ein entsprechender Antrag muss beim BAMF gestellt werden. Antragsformular und Übersicht über beizufügende Nachweise
    Hinweis:
    Bitte reichen Sie uns nicht das Antragsformular, sondern den Bescheid mit der Entscheidung des BAMF (verkürzt oder unverkürzt) ein.
     
  • Ausgefülltes und vom Träger unterschriebenes Formular (kurz: "Trägernachweis"), das bestätigt, dass die Lehrkraft zurzeit oder innerhalb der letzten zwölf Monate in einem  Integrationskurs unterrichtet/unterrichtet hat: Vordruck
    Hinweise:
    1.) Lehrkräfte, die bisher noch nicht in einem Integrationskurs des Bundes unterrichtet haben und auch zum Zeitpunkt der Anmeldung zur ZQ Alpha nicht in einem Integrtaionskurs des Bundes unterrichten, können vom BAMF für die ZQ Alpha finanziell nicht gefördert werden. Sie müssen die Kosten für die Fortbildung daher selbst tragen und werden als sog. "Selbstzahlerin" oder "Selbstzahler" geführt. Aus Verwaltungsgründen können wir Selbstzahlerinnen unde Selbstzahler in unseren Kursen jedoch leider nicht aufnehmen. Sie müssten sich daher bitte an einen anderen ZQ Alpha Anbieter wenden:
    Liste aller ZQ Alpha Anbieter
    2.) Das BAMF übernimmt die finanzielle Förderung der ZQ Alpha nur für Lehrkräfte aus klassischen Integrationskursen, nicht jedoch für Lehrkräfte aus DeuFöV-Kursen. Für Lehrkräfte aus DeuFöV-Kursen besteht (bei einigen ZQ Alpha-Anbietern) die Möglichkeit, als Selbstzahlerin oder Selbstzahler an ZQ Alpha-Kursen teilnehmen (vergleiche hierzu obenstehende Informationen). Für die Anmeldung bei uns, können wir nur Trägernachweis zulassen, in denen Ihnen die Lehrtätigkeit in einem klassischen Integrationskurs (innerhalb der letzten zwölf Monate*) bescheinigt wird. Zu erkennen sind die klassischen Integrationskurse an ihrer Kursnummer nach InGe (Integrationsgeschäftsdatei). Sie setzt sich wie folgt zusammen:

    Nr. des Kursträgers – Kürzel des Bundesland – lfd. Kursnummer – Jahr des Kursbeginns

    *Bitte beachten Sie, dass Ihr Träger den Trägernachweis nicht vor oder nach, sondern während eines von Ihnen unterrichteten laufenden Integrationskurses ausstellen muss, damit die Aussage des Trägernachweises "Hiermit wird bestätigt, dass unten genannte Integrationslehrkraft [...] zugelassen ist und zurzeit in einem laufenden Integrationskurs unterrichtet" schlüssig ist. Den so ausgestellten Trägernachweis können Sie innerhalb von zwölf Monaten für die Anmeldung zu einer ZQ Alpha nutzen.
     
  • Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zum Alphalehrgang in Münster (kurz: "Anmeldeformular"): Vordruck
    Hinweis: Der Zulassungstyp 1 oder 2, der im Anmeldeformular abgefragt wird, bezieht sich auf das Schreiben vom BAMF, mit dem Sie Ihre Zulassung für die Tätigkeit als Lehrkraft in Integrationskursen erhalten haben. Dort steht entweder, dass Sie nach § 15 Abs. 1 IntV (= Zulassungstyp 1) oder nach § 15 Abs. 2 IntV (= Zulassungstyp 2) zugelassen sind.


     

Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen und in Alphabetisierungskursen
Zusatzqualifizierungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Kriterienraster für die Bestimmung des Umfangs der benötigten Alpha ZQ (verkürzte ZQ oder unverkürzte ZQ)




BITTE BEACHTEN SIE

Bitte reichen Sie die Unterlagen aller Lehrkräfte einer Fortbildung gesammelt ein, damit wir sie in einem Durchgang prüfen können. Mit Eingang der vollständigen Unterlagen wird eine Anmeldung gültig. Leider ist es nicht möglich, vorab oder durch das Einreichen von Teilunterlagen Plätze zu reservieren.

Bitte nehmen Sie für Informationen zum Lehrgang ausschließlich mit uns Kontakt auf:

 Postanschrift Alphalehrgang WWU Münster

 

E-Mail: alphalehrgang@uni-muenster.de



Bitte rufen Sie nicht in der Universität Münster, der Geschäftsstelle der Germanistik oder dem Sekretariat des Lehrstuhls für Sprachdidaktik an. Die Kolleginnen und Kollegen dort haben andere Aufgabengebiete und sind nicht in die Organisation der ZQ Alpha Fortbildungen eingebunden. Sie können Ihnen daher auch keine Auskunft zu den Fortbildungen geben.
Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung der eingehenden Mails sowie eine Kontaktaufnahme mit Ihnen.



 



 




Weiterführende Informationen



ZQ Alpha Modelle

Verkürzte ZQ Alpha: Hat einen Umfang von 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Pro Lehrgang können 16 Lehrkräfte zugelassen werden, die eine verkürzte ZQ Alpha benötigen.

Unverkürzte ZQ Alpha: Hat einen Umfang von 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Pro Lehrgang können 16 Lehrkräfte zugelassen werden, die eine unverkürzte ZQ Alpha benötigen.

Kombimodell ZQ Alpha: Es können sowohl Lehrkräfte zugelassen werden, die eine unverkürzte ZQ Alpha benötigen (maximal 15), als auch Lehrkräfte, die eine verkürzte ZQ Alpha (maximal 2) brauchen.Es gibt einen gemeinsamen Lehrgangsplan von dem im Rahmen der unverkürzten ZQ alle 80 Unterrichtseinheiten absolviert werden müssen und im Rahmen der verkürzten ZQ 40 Unterrichtseinheiten, die vom BAMF festgelegt sind.


 


Kosten

Mit dem Einreichen vollständiger Anmeldeunterlagen einer Lehrkraft wird automatisch nachgewiesen, dass die Zugangsvoraussetzungen für die ZQ Alpha erfüllt sind. In dem Fall ist die Fortbildung für für die Lehrkraft kostenlos, da das BAMF die Kosten übernimmt. Verpflegung, Anreise, Parkgebühren und ggf. Übernachtungskosten müssen jedoch selbst getragen und können nicht erstattet werden. 

Grundsätzlich ist es möglich, auch als Selbstzahler/in an der ZQ Alpha teilzunehmen. Aus Verwaltungsgründen können wir diese Option bei uns jedoch leider nicht anbieten.


 

 

 


Zeitliche Gliederung

Jede ZQ Alpha-Fortbildung besteht aus fünf (unverkürzte ZQ) bzw. zweieinhalb (verkürzte ZQ) Lehrgangswochenenden (jeweils Samstag und Sonntag).  Jedes  Fortbildungswochenende ist in insgesamt vier Themenblöcke ("Workshops") gegliedert, zwei Workshops finden am Samstag und zwei am Sonntag zu folgenden Zeiten statt:

- samstags: 11:00-12:30 und 12:45-14:15 (erster Workshop); 15:15-16:45 und 17:00-18:30 (zweiter Workshop)

- sonntags: 09:30-11:00 und 11:15-12:45 (dritter Workshop); 13:45-15:15 und 15:30-17:00 (vierter Workshop)

 

 


Inhaltliche Gliederung

Folgende Inhalte werden während einer ZQ Alpha Fortbildung behandelt Inhalte ZQ Alpha


 

 

 

 

 

 


Fehlzeitenregelung

Fehlzeiten im Umfang von 15% der Fortbildungszeit werden vom BAMF als Fehlzeit toleriert. Dies entspricht:

  • in einer verkürzten ZQ Alpha (40 Unterrichtseinheiten (40 UE))
    - 6 UE oder
    - 3/4 Fortbildungstag
  • in einer unverkürzten ZQ Alpha (80 Unterrichtseinheiten (80 UE))
    - 12 UE
    - 1 1/2 Fortbildungstagen oder
    - 3 Workshops

Alle darüberhinausgehenden Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Zu beachten ist, dass dabei thematisch die Workshops nachgeholt werden müssen, die zuvor versäumt wurden.

Theoretisch ist ein Nachholen in Ausnahmefällen in Fortbildungen anderer ZQ Alpha-Anbieter möglich. Jedoch gibt es hierauf keinen Anspruch und es liegt im Ermessen der Träger, ob Nacholerinnen und Nachholer zugelassen werden. Es ist deshalb unbedingt zu empfehlen, im erlaubten Fehlzeitenkorridor zu bleiben.

 



Kursabschluss

Zum Abschluss der ZQ Alpha gibt es in unserem Fall keine Klausur und auch kein Portfolio. Um die ZQ Alpha erfolgreich abschließen zu können, reicht es aus, regelmäßig teilzunehmen. Darüber hinaus wird eine aktive Mitarbeit und Beteiligung während der Fortbildungsswochenenden erwartet, dies auch durch die Mitarbeit in Gruppenarbeiten.