Der Vorstand

Der Vorstand entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung.

Dem Vorstand gehören an:

1. die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter als Vorsitzende/Vorsitzender,
2. sechs weitere Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer,
3. zwei Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,
4. ein Mitglied der Gruppe der Studierenden,
5. ein Mitglied der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,
6. mit beratender Stimme die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre.

Gruppe der Hochschullehrer*innen

Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Gruppe der Studierenden