Christian Helbich/Lena Krull
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Klerus

Die städtische Geistlichkeit bestand aus einer Vielzahl von Personen und Gruppen, die im von Gottesdienst- und Frömmigkeitsformen durchsetzten Alltag besonders der vormodernen Stadt stets präsent waren. Sie hob sich durch ihre religiöse und rechtliche Sonderrolle von der bürgerlichen Sphäre ab, war aber zugleich ein integraler Teil der Stadtgesellschaft.

Klerus im engeren Sinne bezeichnet die in sich hierarchisch gestaffelte Personengruppe, die nach Kirchenrecht zu unterschiedlichen Graden kirchliche Weihe- und Befehlsgewalt ausübte. Er gliederte sich seit dem Mittelalter in einen Welt- oder Säkularklerus und einen Ordens- oder Regularklerus.

Zu den Weltklerikern zählten die von den Bischöfen ordinierten, d.h. geweihten Pfarrer sowie ihre Untergebenen (Kapläne, Diakone, Vikare). In der Regel nicht geweiht waren Küster oder Glöckner, die u.a. für die Reinigung der Kirchen, das Geläut und teilweise auch für den niederen Schuldienst zuständig waren. Der Weltklerus lebte überwiegend in eigenen Häusern und bestritt seinen Lebensunterhalt mit den materiellen Einkünften aus seinem Amt (Pfründe), war häufig aber auch auf Nebentätigkeiten zur Existenzsicherung (z.B. in der Landwirtschaft) angewiesen.

Kanoniker und Kanonissen, die an Stifts- und Kathedralkirchen angesiedelt waren, lebten anfangs vergleichbar dem Regularklerus in enger Gemeinschaft, gaben diese aber im Verlauf des Mittelalters zumeist zugunsten eines räumlich getrennten Wohnens in Kurien (Höfen) innerhalb der Immunitätsbezirke auf.

Als Regularklerus bezeichnet man Geistliche, die ein gemeinschaftliches Leben basierend auf einer Ordensregel (lat. regula) führten. Dazu gehörten die Angehörigen der städtischen Mönchs-, Ritter- und Bettelorden, aber auch mancher Kanonikerstifte (z.B. Augustiner-Chorherren). Diesem Personenkreis angeschlossen waren außerdem die in der Vorbereitung auf das geistliche Leben stehenden Novizen und Laienbrüder (Konversen), die körperliche Arbeit verrichteten.

Auch Frauen konnten in der Stadt ein auf Gott bezogenes Leben führen, als Nonnen in Klöstern unter Ablegung geistlicher Gelübde, als Kanonissen oder in Beginenhäusern (in den Niederlanden Beginenhöfen), deren Bewohnerinnen im Laienstand verblieben. Beginengemeinschaften konnten aus verschiedenen Motiven Regeln annehmen und Gelübde ablegen, der Übergang zur klösterlichen Lebensform war fließend.

Die bürgerliche und die geistliche Welt waren eng miteinander verflochten. Viele Angehörige des Welt- und Regularklerus entstammten selbst lokalen Bürgerfamilien, sie waren etwa nachgeborene und/oder unverheiratete Kinder. Die weltliche Verwaltung von Kircheneigentum (Kirchenfabrik) übernahmen in der Regel Laien aus der jeweiligen Pfarrgemeinde (Kirchenpfleger, Provisoren), die oftmals dem Rat angehörten, der somit indirekt die Kontrolle über die ökonomischen Ressourcen kirchlicher Einrichtungen ausübte. In manchen Fällen besaßen weltliche Personen (z.B. Territorialherren) bzw. Institutionen (Stadträte) Patronatsrechte über Pfarrkirchen und konnten somit Geistliche ihrer Wahl für freie Stellen (Pfründen) vorschlagen.

Bereits im Spätmittelalter und verstärkt im Zuge der Reformation kam es zu Konflikten zwischen Laien und Klerikern aufgrund der Privilegien des Klerus, die mittels Beschwerdeschriften (Gravamina) infrage gestellt wurden. Geistliche (und teilweise auch ihr weltliches Gesinde) waren zumeist von städtischen Steuern und Diensten befreit („privilegium immunitatis“) und konnten Rechtsstreitigkeiten (auch mit Laien) vor eigenen geistlichen Gerichten führen („privilegium fori“).

Die Begrenzung oder Beseitigung dieser Vorrechte war das Ziel vieler Stadträte schon vor, insbesondere aber während der Reformationszeit. So besteuerten diese zunehmend Stiftungen an die Kirche, erhoben Pauschalsteuern für Geistliche, verliehen Bürgerrechte an Kleriker (bei gleichen Rechten und Pflichten wie für Laien) und zogen für Rechtsprozesse vermehrt vor weltliche Gerichte. In protestantischen Städten wurde der nunmehr evangelisch gewordene Klerus damit in die städtische Gemeinschaft integriert, unterlag gleichwohl aber auch einer gewissen landesherrlichen Kontrolle. Eine solche Eingliederung der Geistlichen in die Stadtgemeinschaft erfolgte in katholischen Städten weniger. Dort nutzten übergeordnete Autoritäten wie Bischöfe oder Äbte die Kleriker, um bei den Gläubigen vor Ort katholische Reformen im Sinne der Beschlüsse des Konzils von Trient (1545–1563) durchzusetzen.

Das Ende der geistlichen Staaten 1802/3 und schließlich des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 bedeutete besonders für den Regularklerus einen drastischen Einschnitt, denn viele Klöster und Stifte wurden im Rahmen der Säkularisation geschlossen, aufgehoben und ihr Besitz meist verstaatlicht. In den Städten profitierten davon soziale Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser, da sie auf diese Weise mit Vermögen und Gebäuden ausgestattet wurden.

Bereits in der Frühen Neuzeit hatte die Professionalisierung des Pfarrklerus besonders durch eine bessere, oft universitäre Ausbildung eingesetzt, die im 19. Jh. ihre Vollendung fand. Es hatte sich das Berufsbild des „Pfarrers“ herausgebildet; eine Nebentätigkeit in Landwirtschaft oder Handwerk kam nicht mehr vor. Besonders das evangelische Pfarrhaus wurde zum Idealbild christlichen Familienlebens und zum kulturprägenden Vermittler bildungsbürgerlicher Werte.

Um 1800 bestand das Netz der Pfarreien weitgehend in der gleichen Form wie im Spätmittelalter. Die Urbanisierung und das mit ihr verbundene enorme Wachstum der Städte und der Kirchengemeinden machten daher zahlreiche Gemeindeneugründungen notwendig. Dabei führten die Säkularisierung als Fundamentalprozess des 19. Jhs. und die besonders in den Städten festzustellende Entkirchlichung bei vielen Pfarrern zu einer kritischen Haltung gegenüber der Großstadt. Um die Masse der Gläubigen zu betreuen, entstanden z.B. konfessionell gebundene Vereine unter dem Vorsitz von Geistlichen. Auf katholischer Seite wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. eine Vielzahl von geistlichen Gemeinschaften – Orden und Kongregationen für Männer oder Frauen – gegründet, die in den Städten seelsorgerliche und karitative Aufgaben wahrnahmen. Auf evangelischer Seite sind seit dem 19. Jh. Frauengemeinschaften (Diakonissen) in Krankenpflege, Bildung etc. tätig.

In Preußen hatten die meisten evangelischen Pfarrer zu Beginn des 19. Jhs. einen bildungsbürgerlichen Hintergrund, der sich im Laufe des Jahrhunderts auflöste und einer stärkeren kirchlichen Orientierung Platz machte („Resakralisierung des Pfarramts“). Die umfassenden Aufgaben des Pfarrers führten im 20. Jh. in beiden Konfessionen zu einer Ausdifferenzierung derselben und zur stärkeren Einbeziehung von Frauen und Laien in die pastorale Arbeit. Damit kam es im 20. Jh. auch zu einer Entklerikalisierung des Habitus der Geistlichen.

Christian Helbich/Lena Krull (1.9.2014)

Literaturhinweise

  • Bünz, Enno: Klerus und Bürger. Die Bedeutung der Kirche für die Identität deutscher Städte im Spätmittelalter, in: Aspetti e componenti dell’identità urbana in Italia e in Germania (secoli XIV–XVI) – Aspekte und Komponenten der städtischen Identität in Italien und Deutschland (14.–16. Jahrhundert), hg. v. Giorgio Chittolini/Peter Johanek (Annali dell'Istituto Storico Italo-Germanico in Trento, Contributi 12), Bologna/Berlin 2003, S. 351–389.
  • Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter. 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Wien [u.a.] 2012, S. 152–153, 605–669.
  • Janz, Oliver: Bürger besonderer Art. Evangelische Pfarrer in Preußen 1850–1914 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 87), Berlin [u.a.] 1994.
  • Moeller, Bernd: Kleriker als Bürger, in: Festschrift für Hermann Heimpel (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 36), Bd. 2, Göttingen 1971, S. 195–224.
  • Schulte-Umberg, Thomas: Profession und Charisma, Herkunft und Ausbildung des Klerus im Bistum Münster 1776–1940 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 85), Paderborn 1999.

Diese und weitere Literaturangaben sind zu finden in der Mediensuche.