(B7) Heiliges Erbe. Kontinuität, Sakralität und Gemeinschaft im restaurativen Zeitalter (1815-1848)
Das Projekt untersucht die religiösen und politischen Dimensionen von gemeinschaftsstiftenden Kontinuitätskonzepten im Zeitalter der Restauration, wie sie in der Figur eines „heiligen Erbes“ greifbar werden. In neo-historistischer Perspektive werden literarische Texte analysiert (und kontextualisiert), die den Zusammenhang von Kontinuität, Sakralität und Gemeinschaft je spezifisch – und im Wechselspiel mit anderen, zum Beispiel naturwissenschaftlichen oder juristischen Diskursen – ausgestalten.
Angesichts umgreifender gesellschaftlicher Umordnungsprozesse hat das Nachdenken über Gemeinschaften in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Konjunktur. Insbesondere die (Un-)Möglichkeit von Kontinuität steht dabei zur Disposition. Das bezeugen etwa jene rhetorischen „Weckrufe“ der politischen Romantik, die allerorts ertönen. Im Motiv der Schlafenden (Barbarossa, Deutschland, Europa) und ihrer Erweckung manifestiert sich das Phantasma einer totalen Kontinuität. Als Auferstehung inszeniert, sind viele dieser Erweckungsakte zugleich religiös überformt.
Andernorts sind es Figuren der Vererbung, die gemeinschaftliche Kontinuität zu repräsentieren erlauben. Wenn Texte wie Achim von Arnims Die Kronenwächter oder Adalbert Stifters Die Pechbrenner von der Weitergabe der Dinge (und der Informationen) erzählen, geht es immer auch um die gemeinschaftsbegründende Dimension solcher Tradierungsprozesse. Literarische Texte greifen dabei auf Kontinuitätsmodelle zurück, wie sie zeitgleich in den unterschiedlichsten disziplinären Zusammenhängen entwickelt werden, von der Evolutionsbiologie bis zur Rechtswissenschaft. Der Blick auf die Literatur ermöglicht es nicht nur, den Wechselwirkungen solcher Diskurse auf die Spur zu kommen; er offenbart auch die Aporien von Gemeinschaftsmodellen, die auf Kontinuität gegründet sind.
Das Projekt untersucht insbesondere die Funktion der allgegenwärtigen religiösen Bezüge, die das gemeinschaftliche Erbe immer wieder zum „heiligen“ Erbe erklären. Sie dienen, so die Hypothese, der Legitimierung einer Kontinuität, die in der Moderne durch nichts begründet sein kann: Das gemeinsame Erbe ist nur als „heiliges“ Erbe der Kontingenz enthoben. Der konservative Diskurs der Gemeinschaft kann offenbar auch (und gerade) in der Moderne nicht auf religiöse Begründungen verzichten, wenn er die Idee von Gemeinschaftlichkeit nicht überhaupt preisgeben möchte.