Parallele Rechtsordnungen
Internationaler Workshop zu Rechtspluralismus in muslimischen Kontexten
Mit Konzepten und Theorien über Rechtsvielfalt in muslimischen Kontexten beschäftigt sich ein interdisziplinärer Workshop am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster. „Rechtspluralismus ist nach wie vor ein umstrittenes Konzept. Für viele Juristen und Politikwissenschaftler stellt die Vorstellung einer parallelen Existenz mehrerer Rechtsordnungen ein normatives Problem dar“, erläutert der Islamwissenschaftler Prof. Dr. Norbert Oberauer vom Forschungsverbund, der die Veranstaltung organisiert. Anthropologen hingegen würden rechtliche Phänomene aus einer empirischen Perspektive betrachten und Recht eher gemäß seiner tatsächlichen Funktion definieren. Dieser Ansatz erfordere die Anerkennung eines faktisch bestehenden Rechtspluralismus. Auf der Tagung sollen beide Perspektiven zusammengeführt werden.
„Obwohl sich normative und empirische Herangehensweisen grundlegend voneinander unterscheiden, sind sie in gewissem Ausmaß voneinander abhängig“, so Prof. Oberauer. Einerseits bedürften Wissenschaftler mit normativem Ansatz empirische Daten, um zu beurteilen, wie Akteure in rechtspluralistischen Zusammenhängen handeln, und um Gefahren und Herausforderungen zu erkennen, die durch Rechtspluralismus entstehen könnten. Andererseits begegneten Rechtsanthropologen rechtspluralistischen Situationen oft mit Fragen, die auf normativen Annahmen basierten.
Staatliches, religiöses und Gewohnheitsrecht nebeneinander
Die aktuelle Forschung zu Rechtsvielfalt im muslimischen Kontext konzentriert sich dem Islamwissenschaftler zufolge meist auf zwei Konstellationen: „Auf der einen Seite beschäftigen sich zahlreiche Studien mit starken Staaten, in denen Muslime mit Migrationshintergrund religiös- oder gewohnheitsrechtliche Institutionen begründen und nutzen. Auf der anderen Seite beschäftigen sich Forscher mit schwachen Staaten, die oft eine lange Geschichte der Koexistenz von staatlichem und religiösem Recht sowie Gewohnheitsrecht aufweisen.
Ziel des Workshops sei es, diese beiden Blickwinkel zusammenzuführen und dabei unterschiedliche methodische und disziplinäre Perspektiven miteinander zu verbinden. „Wir wollen ein Forum schaffen für den Austausch zwischen Wissenschaftlern, die sich mit Rechtspluralismus in schwachen wie auch in starken Staaten beschäftigen, und die dabei empirische wie auch normative Herangehensweisen verfolgen. Wir hoffen, auf diesem Wege unsere theoretischen Grundannahmen über Rechtspluralismus überprüfen und fortentwickeln zu können.“
Der englischsprachige Workshop mit dem Titel „Interdisciplinary Approaches to Legal Pluralism in Muslim Context“ (Interdisziplinäre Zugänge zu Rechtspluralismus in muslimischen Kontexten) findet vom 6. bis 7. Oktober in den Räumen JO 101 und JO 01 im Hörsaalgebäude des Exzellenzclusters, Johannisstraße 4, statt.
Der Workshop geht zurück auf das Forschungsprojekt am Exzellenzclusters , A2-12 „Die Maximenliteratur im islamischen Recht: Normengestaltung zwischen theologisch-epistemologischen und juristisch-pragmatischen Anforderungen“ sowie das Projekt “Legal Pluralism in Muslim context – Conflictregulation in Muslim communities on the basis of customary and Islamic law and its relation to their legal environment” des Instituts für Arabistik und Islamwissenschaft der Uni Münster, das durch die Gerda -Henkel- Stiftung gefördert wird. Beide Projekte werden von Prof. Oberauer geleitet. (exc/maz/ska)