Eine „methodische Wunderwaffe der Rechtspraxis“
Jurist Prof. Dr. Joachim Rückert über die wachsende Rolle der Abwägung im Einzelfall
Juristisches Handwerk kann laut Prof. Dr. Joachim Rückert einer Willkür in der Rechtsprechung vorbeugen. Insbesondere, wenn zwei Gesetze im Widerspruch zueinander stehen, empfiehlt der Rechtshistoriker, Fallgruppen zu bilden und Regeln abzuleiten, „auch wenn das durchaus zwanzig Jahre dauern kann“. Der Referent von der Frankfurter Goethe-Universität zeichnete in einem Vortrag die Linie von der Normenstrenge antiker Gesetzbücher bis zur heutigen, verstärkten Praxis des „Abwägens im Einzelfall“ nach. Dabei hob der Wissenschaftler die Rechtsgewissheit hervor, die jeder Bürger erwarte. Der Vortrag war Teil der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“.
Von der Aushilfe zum Allheilmittel
„Die Abwägung im Einzelfall hat im Laufe der Jahrhunderte immer mehr an Bedeutung gewonnen“, so der Wissenschaftler. Diesen Funktionswandel „von der Aushilfe zum Allheilmittel, zur methodischen Wunderwaffe der Rechtspraxis“ belegte er anhand historischer Beispiele aus mehreren Jahrhunderten bis in die jüngste Geschichte hinein.
Kritisch hinterfragte Rückert den Konflikt zwischen der Abwägung einerseits und der Rechtsverbindlichkeit auf der anderen Seite. Denn die Abwägung berge die Gefahr eines subjektiven Urteils – ein Verdacht, der die Rechtsstaatlichkeit in Frage stelle. Rückert sprach in diesem Zusammenhang von Normenkollision. Ein Beispiel verdeutlicht das Dilemma: 1927 verstieß Schwangerschaftsabbruch gegen geltendes Recht. War jedoch das Leben der werdenden Mutter in Gefahr, so stimmte das Reichsgericht einer medizinisch indizierten Abtreibung durchaus zu. Die Richter entschieden nach einer Abwägung der Interessen also selbst gegen das Gesetz. „Einen Königsweg zu dieser Frage gibt es nicht“, betonte der Jurist. Er plädierte für einen differenzierten Umgang mit dem Abwägen und für die klassische „Juristenarbeit“, damit die Justiz die Normenkonflikte mit Fallgruppenarbeit vergleichen könne. Das sei möglicherweise auch ökonomischer: „Abwägung ist ein Phänomen des Rechtswohlstands“, vermutet Rückert. „Wir leisten uns viele Einzelfallentscheidungen.“
Am Dienstag, dem 15. Juni, spricht Prof. Dr. Thomas Gutmann in der Ringvorlesung über „Säkularisierung und Normbegründung“. Der öffentliche Vortrag beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 im Fürstenberghaus. (bhe)