Hildegard, Rupert und Wilhelm
Warum sich eine Frau im 12. Jahrhundert kirchenöffentlich äußern durfte
Hildegard von Bingen hatte nach Aussagen von Prof. Dr. Christel Meier-Staubach keine Wahl: entweder der Papst selbst musste ihre Schriften als prophetisch anerkennen oder aber man hätte die schreibende Frau im 12. Jahrhundert wohl schlicht mundtot gemacht. Das außerordentliche Schaffen und die ungewöhnliche Autorisierung Hildegards von Bingen standen im Mittelpunkt der Ringvorlesung am Dienstagabend. Die Philologin verglich Hildegards Weg mit dem zweier weiterer Autoren ihrer Epoche, Rupert von Deutz und Wilhelm von Saint-Thierry.
Der Fürsprecher: Bernhard von Clairvaux
„Im 12. Jahrhundert bekamen Frauen keine Lehrbefugnis von der Kirche“, stellte Meier-Staubach klar. Kein Wunder, dass auch Hildegard von Bingen sich zunächst mit einem vorsichtigen Brief an Bernhard von Clairvaux wandte und ihn um eine Einschätzung ihres Vorhabens bat. Sie hatte Glück und fand in ihm einen mächtigen Fürsprecher. Hildegard von Bingen, eine vielfach begabte und gebildete Frau aus dem Hochadel, durfte ab dem Jahr 1148 ihre Erkenntnisse und Visionen, die eine neue Form der Bibelexegese darstellten, veröffentlichen. Immer wieder brachte sie darin auch kirchenkritische Äußerungen unter. Ihre Schriften verbreiteten sich über ganz Europa, weltliche und geistliche Mächtige schätzten ihren Rat.
Rupert von Deutz als Wegbereiter
Dass eine solche individuelle Autorisierung als Option überhaupt bestand, dafür könne Rupert von Deutz als Vorbild gelten. „Hildegard muss seine Werke gekannt haben“, ist die Wissenschaftlerin sicher. Der Geistliche berichtete zwanzig Jahre vorher über seine Visionen, in denen er seine göttliche Einsetzung in das Priesteramt und das prophetische Schreiben literarisch inszeniert. „Der Kirchenmann sorgte so gegen einen möglichen Verdacht der Ketzerei vor und bekräftigte das Recht auf öffentliche Lehre für Mönchspriester.“
Das andere Autorkonzept des Wilhelm von Thierry
Interessant sei in diesem Zusammenhang der Fall Wilhelms von Thierry, so Meier-Staubach. Dessen Schriften waren zum Teil lediglich mit einem anonymen „W.“ unterzeichnet oder unter anderem Namen erschienen. Wilhelm sei es durchaus recht gewesen, dass auch Bernhard von Clairvaux seine Texte als die eigenen ausgab. Eine regelrechte „Nicht-Inszenierung“, die vor allem im Gegensatz zu den Zeitgenossen Rupert von Deutz und Hildegard von Bingen auffällt. „Damit greift Wilhelm ein spätantikes Autor-Konzept auf“, erklärte die Philologin. „Der Verfasser tritt demonstrativ hinter der Sache selbst zurück.“
Die Prophetin Hildegard von Bingen
Hildegard hingegen habe laut Meier-Staubach eine amtliche Bestätigung für ihre Autorisierung benötigt und war deshalb auf die Inszenierung als Prophetin angewiesen. „Das 12. Jahrhundert, eine Zeit mit vielen Ordensneugründungen und Kontroversen, erforderte neue Formen der Amtseinsetzung.“ Literarische Werke, das zeige das Beispiel Wilhelms von Thierry, trugen in dieser Hinsicht selbst zu den neuen Möglichkeiten bei.
Nächste Woche spricht Prof. Dr. Silke Hensel in der Ringvorlesung des Clusters. Dann geht es um die Inszenierung von Machtansprüchen im nachkolonialen Mexiko. Der öffentliche Vortrag am Dienstag, dem 8. Dezember, beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22. (bhe)