Die Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 12. Dezember 2002 (AB Uni 2003/ Nr. 6) wird wie folgt geändert
1. |
§ 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:" (2) Für das Weiterbildende Studium Steuerwissenschaften können in jedem Jahr 40 Studierende zugelassen werden. Hiervon stehen 20 Plätze für Absolventen/Absolventinnen der Rechts- und 20 für Absolventen/Absolventinnen der Wirtschaftswissenschaften zur Verfügung. Wird diese Kapazität durch Absolventen/Absolventinnen einer Fachrichtung nicht ausgeschöpft, so können die Plätze an Absolventen/Absolventinnen der anderen Fachrichtung vergeben werden." |
2. |
§ 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:" (2) Die Studierenden erhalten über den/die Vorsitzenden/Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Thema für die Masterarbeit. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen." |
3. |
§ 8 Absatz 3 entfällt; der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3. |
4. |
4. § 9 erhält folgenden neuen Absatz 2 : "(2) Darüber hinaus muss der/die Studierende an mindestens 370 der 493 Unterrichtsstunden (75 %) teilgenommen haben". Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält folgende neue Ziffer 5:
"5. Das nunmehr ermittelte Ergebnis ergibt folgende Noten:
bis 1,5 summa cum laude
1,6 - 2,5 magna cum laude
2,6 - 3,5 cum laude
3,6 - 4,0 rite
4,1 - 5,0 non rite
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