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Amtliche Bekanntmachungen

1.Ordnung zur Änderung der
Studien- und Prüfungsordnung für das
Weiterbildende Studium Steuerwissenschaften
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 12. Dezember 2002
vom 09. Juni 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14.03.2000 (GV NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW.S.36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I


Die Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 12. Dezember 2002 (AB Uni 2003/ Nr. 6) wird wie folgt geändert
1.
§ 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:" (2) Für das Weiterbildende Studium Steuerwissenschaften können in jedem Jahr 40 Studierende zugelassen werden. Hiervon stehen 20 Plätze für Absolventen/Absolventinnen der Rechts- und 20 für Absolventen/Absolventinnen der Wirtschaftswissenschaften zur Verfügung. Wird diese Kapazität durch Absolventen/Absolventinnen einer Fachrichtung nicht ausgeschöpft, so können die Plätze an Absolventen/Absolventinnen der anderen Fachrichtung vergeben werden."
2.
§ 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:" (2) Die Studierenden erhalten über den/die Vorsitzenden/Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Thema für die Masterarbeit. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen."
3.
§ 8 Absatz 3 entfällt; der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
4.
4. § 9 erhält folgenden neuen Absatz 2 : "(2) Darüber hinaus muss der/die Studierende an mindestens 370 der 493 Unterrichtsstunden (75 %) teilgenommen haben". Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält folgende neue Ziffer 5:

"5. Das nunmehr ermittelte Ergebnis ergibt folgende Noten:

        bis   1,5    summa cum laude
        1,6 - 2,5   magna cum laude
        2,6 - 3,5   cum laude
        3,6 - 4,0   rite
        4,1 - 5,0   non rite


Artikel II


Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität ( AB Uni) in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2004/2005 oder später aufnehmen.






Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Rechtswissenschaft vom 27. April 2004 und des Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 28. April 2004.


    Münster, den 09. Juni 2004





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt




Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


     Münster, den 09. Juni 2004





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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