Studienordnung
für den Diplomstudiengang im Fach Biologie
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 18.10.2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs.1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz
vom 27. November 2001 (GV.NW. S. 812) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende
Ordnung erlassen |
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§ 1 |
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§ 2 |
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§ 3 |
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§ 4 |
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§ 5 |
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§ 6 |
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§ 7 |
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§ 8 |
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§ 9 |
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§ 10 |
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§ 11 |
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§ 12 |
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§ 13 |
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§ 14 |
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§ 15 |
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§ 16 |
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§ 17 |
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§ 18 |
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§ 1 Gegenstand der Studienordnung
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Diese Studienordnung regelt das Studium für den Diplomstudiengang Biologie an der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Diplom-Prüfungsordnung
für Biologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18. Oktober 2002. Die Kenntnis der
Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.
Die Studienordnung beschreibt den allgemeinen Aufbau, den Inhalt und die Ziele des Studiums, legt Mindestanforderungen
für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums fest und gibt den Studienrahmen vor, innerhalb dessen
die Studierenden einen Teil des Studiums nach eigenem Ermessen gestalten und Schwerpunkte setzen können. |
§ 2 Studienziel
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Der Diplomstudiengang im Fach Biologie soll die künftige Diplom-Biologin/den künftigen
Diplom-Biologen für den Übergang in die Berufspraxis qualifizieren und zu einem ersten berufsqualifizierenden
Abschluß führen. Die Diplom-Biologin/der Diplom-Biologe soll die Voraussetzungen haben, in der wissenschaftlichen
Forschung an Hochschulen und außer-universitären Forschungsstätten, in öffentlichen Verwaltungen sowie in der
Wirtschaft tätig zu werden. Sie/er soll darauf vorbereitet sein, in diesen beruflichen Tätigkeitsfeldern die
wissenschaftliche Weiterentwicklung ihres/seines Faches kritisch zu tragen. Der Studiengang soll insbesondere
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gründliche Fachkenntnisse im Bereich der Biologie und die allgemeinen Grundlagen der
Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und Geowissenschaften vermitteln sowie Kenntnisse dieser Bereiche
verknüpfen und ihre Zusammenhänge erkennbar machen;
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die Fähigkeit vermitteln, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig zur
Behandlung von Aufgaben aus dem Gebiet der Biologie anzuwenden, |
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an die aktuelle Forschung heranführen. |
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Die Biowissenschaften an der Universität Münster sind durch einen hohen Grad an
Interdisziplinarität in Forschung und Lehre gekennzeichnet. Dabei reicht der Bogen von der molekularen
Bio- und Nanoanalytik über Genetik, Zellbiologie und Physiologie bis hin zu den Bereichen Entwicklungs-
und Verhaltensbiologie und schließlich der Evolution und Biodiversität von Organismen und Biozönosen,
inklusive biotechnologischer und medizinischer Anwendungen. Diese integrativ molekular und organismisch
orientierte biologische Forschung ist die Basis für fachbereichsübergreifende Kooperationen mit Chemie
und Biochemie, Geowissenschaften und Landschaftsökologie, Physik und Biophysik sowie insbesondere auch
mit Pharmazie und Medizin. |
§3 Zugangsvoraussetzungen
(1) |
Zugangsvoraussetzung zum Biologiestudium ist die Immatrikulation an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf Grund eines Reifezeugnisses (allgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife).
Im Einzelnen sind die Zugangsvoraussetzungen durch die Einschreibungsordnung und die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen geregelt. |
§ 4 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse
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Wünschenswerte fachliche Voraussetzungen für das Biologiestudium sind gute Schulkenntnisse in
Chemie, Physik und Mathematik. Wegen des großen Anteils englischsprachiger Fachliteratur sind Grundkenntnisse der englischen Sprache dringend empfohlen und spätestens bei Eintritt ins Hauptstudium für die Studierenden unverzichtbar |
§ 5 Studienbeginn
(1) |
Das Studium der Biologie kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. |
§ 6 Studienaufbau und Studiendauer
Das Studium ist in drei Abschnitte gegliedert: |
Ausbildungsabschnitt | Solldauer | Abschluß |
I. | Grundstudium | 4 Semester | Diplom-Vorprüfung (kumulativ) |
II. | Hauptstudium | 3,5 Semester | Diplom-Hauptprüfung (kumulativ) |
III. | Anleitung zu wissen- schftlichem Arbeiten | 1,5 Semester (9 Monate) | Diplomarbeit, Vortrag und Verteidigung |
Studiendauer | 9 Semester | Verleihung des Diplomgrades |
Die/der Studierende kann die Studienabschnitte auch in kürzerer Zeit absolvieren, sofern die
erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen werden. |
§ 7 Studienvolumen
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Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen
Lehrveranstaltungen (Studien- und Prüfungsumfang incl. Vor- und Nachbereitung) beträgt ca. 8100 Stunden, davon ca. 3600
Stunden im Grund- und ca. 4500 Stunden im Hauptstudium.
Davon entfallen ca. 3000 Stunden auf Pflichtveranstaltungen und ca. 600 Stunden auf Wahlpflichtveranstaltungen im
Grundstudium, ca. 2700 Stunden auf Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums und ca.1800 Stunden auf die Diplomarbeit.
Der Gesamtumfang der Veranstaltungen in den biologischen Fächern beträgt ca. 4500-5850 Stunden (ca. 1800-2400 Stunden im
Grundstudium, ca. 2700-3450 im Hauptstudium). Der Rest verteilt sich auf Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in den
nichtbiologischen Nebenfächern des Grundstudiums (ca. 1200-1800 Stunden) und des Hauptstudiums (ca. 150-900 Stunden) sowie auf
Lehrveranstaltungen im Bereich fächerübergreifender Kompetenzen (ca. 900 Stunden). |
§ 8 Studieninhalte
(1) Biologische Studieninhalte
Grundlegende biologische Studieninhalte sind:
- | Struktur und Funktion der Zelle und subzellulärer Systeme bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren; |
- | Genetik, Evolution und Systematik der Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere; |
- | Struktur, Funktion, Entwicklung und Verhalten der Organismen; |
- | Ökologie; |
- | Aspekte der angewandten Biologie und Biotechnologie.
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(2) Nichtbiologische Studieninhalte |
Nichtbiologische Studieninhalte umfassen insbesondere die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten und
Methoden aus Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und Geowissenschaften. Sie sind für das Verständnis biologischer
Zusammenhänge und biologischer Arbeitsmethoden notwendig. Die Inhalte des Wahlpflicht-Moduls im Grundstudium und das
nichtbiologische Fach des Hauptstudiums sollen einen erkennbaren Bezug zu einem möglichen Berufsfeld für Diplom-Biologinnen/Diplom-Biologen
aufweisen. |
(3) Fächerübergreifende Kompetenzen |
Im Rahmen des Sozialkompetenz- und des Projektleitungs-Moduls im Hauptstudium sollen
fächerübergreifende Kompetenzen wie Sozial-, Kommunikations-, Medien-, und Transfer-Kompetenzen in integrativer Verknüpfung
mit fachlichen Kompetenzen wie Wissenschafts- und Forschungs-Kompetenzen erworben werden. |
§ 9 Gliederung des Grundstudiums
(1) Studienziel |
Das Grundstudium gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Biologie und schafft,
unter Einbeziehung der nichtbiologischen Nebenfächer Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und Geowissenschaften sowie
der Inhalte des Wahlpflicht-Moduls, die Voraussetzung für die anschließende Vertiefung des Studiums und die
Schwerpunktbildung. |
(2) Struktur |
Der biologische Teil des Grundstudiums gliedert sich in drei Module:
Grundlagen-Modul Biologie: Überblick über die Konzepte, Prinzipien und Methoden der modernen Biologie;
Aufbau-Modul Evolution und Biodiversität: exemplarische Vertiefung in Evolution und Biodiversität von Mikroorganismen,
Pflanzen und Tieren;
Aufbau-Modul Zellbiologie und Physiologie: exemplarische Vertiefung in Zellbiologie und Physiologie von Mikroorganismen,
Pflanzen und Tieren;
Obligatorische nichtbiologische Fächer werden im Grundlagen-Modul Chemie und im Grundlagen-Modul Physik, Mathematik,
Informatik, Geowissenschaften vermittelt.
Im Wahlpflicht-Modul können biowissenschaftliche oder nichtbiologische Inhalte mit einem erkennbaren Zusammenhang zu
einem möglichen Berufsfeld für Diplom-Biologinnen/Diplom-Biologen ausgewählt werden. Der Diplom-Prüfungsausschuß gibt
über Aushang eine aktuelle Liste möglicher Wahlpflicht-Module bekannt.
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(3) Aufbau |
Eine Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums gibt Anhang 1 dieser Studienordnung (Studienverlaufsplan). |
§ 10 Gliederung des Hauptstudiums
(1) Studienziel und Gliederung |
Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung des Studiums. Im Rahmen des Angebotes an Lehrveranstaltungen
kann die/der Studierende Lehrveranstaltungen wählen und Schwerpunkte bilden. Das Hauptstudium ist in zwei biologische
Wahlpflichtfächer (Hauptfach und Nebenfach) und ein nichtbiologisches Wahlpflichtfach mit einem strukturierten Lehrangebot
gegliedert. Daneben werden ein Sozialkompetenz- und ein Projektleitungs-Modul sowie weitere Module, die keinem der Fächer
zugeordnet sein müssen, studiert. |
(2) Biologische Wahlpflichtfächer |
Die Studierende/der Studierende wählt zwei biologische Wahlpflichtfächer (Hauptfach und
Nebenfach). Das Studienvolumen beträgt für das Hauptfach mindestens drei aufbauende Fortgeschrittenen-Module (I-III)
à ca. 150 Stunden und ein Forschungs-Modul à ca. 300 Stunden, für das Nebenfach mindestens ein Fortgeschrittenen-Modul
(I oder II) à ca. 150 Stunden.
Das Hauptfach kann aus der Liste der folgenden Fächer gewählt werden:
- Biotechnologie,
- Botanik,
- Evolution und Biodiversität,
- Genetik,
- Mikrobiologie
- Zellbiologie und Physiologie,
- Zoologie.
Als Nebenfach kann jedes biologische Fach gewählt werden, in dem von mindestens zwei Hochschullehrer/inne/n des
Fachbereichs Biologie gemeinsam ein vollständiges Fortgeschrittenen-Modul (I oder II) oder zwei aufbauende
Fortgeschrittenen-Module (I und II) angeboten werden. Der Diplom-Prüfungsausschuß gibt über Aushang eine aktuelle Liste
möglicher Nebenfächer bekannt. Die/der Themensteller/in der Diplomarbeit oder, falls diese/r nicht dem Fachbereich Biologie
der WWU Münster angehört, die/der zweite Prüfer/in der Diplomarbeit berät und entscheidet im Benehmen mit dem
Diplomprüfungsausschuß über mögliche Ausschlußkriterien bei der Kombination von Haupt- und Nebenfächern.
Im biologischen Haupt- und Nebenfach sollen insgesamt mindestens 40 Stunden Exkursionen absolviert werden, entweder im
Rahmen von Fortgeschrittenen-Modulen oder als separate Veranstaltungen. |
(3) Nichtbiologisches Wahlpflichtfach |
Das Studienvolumen für das nichtbiologische Fach beträgt mindestens ein Fortgeschrittenen-Modul (I) à ca. 150 Stunden.
Als nicht-biologisches Fach zugelassen sind grundsätzlich alle Fächer, in denen von mindestens zwei Hochschullehrer/inne/n der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät gemeinsam ein vollständiges Fortgeschrittenen-Modul (I) oder zwei aufbauende
Fortgeschrittenen-Module (I-II) angeboten werden. Auf begründeten Antrag kann der Diplom-Prüfungsausschuß auch ein Fach aus
dem Studienangebot der übrigen Fakultäten genehmigen, sofern ein sinnvoller Zusammenhang mit dem Fach Biologie besteht.
Der Diplom-Prüfungsausschuß gibt über Aushang eine aktuelle Liste möglicher nichtbiologischer Fächer bekannt. Die/der
Themensteller/in der Diplomarbeit oder, falls diese/r nicht dem Fachbereich Biologie der WWU Münster angehört, die/der zweite
Prüfer/in der Diplomarbeit berät und entscheidet im Benehmen mit dem Diplomprüfungsausschuß über mögliche Ausschlußkriterien
bei der Kombination von biologischen und nichtbiologischen Fächern |
(4) Sozialkompetenz- und Projektleitungs-Modul |
In einem Sozialkompetenz- und einem Projektleitungs-Modul sollen fächerübergreifende Kompetenzen
(Schlüsselqualifikationen) erworben werden. Im Sozialkompetenz-Modul stehen Sozial- und Kommunikationskompetenzen sowie Bioethik
im Mittelpunkt, im Projektleitungs-Modul Teamfähigkeit und Führungsqualitäten sowie rechtliche Grundlagen experimentellen Arbeitens
in den Biowissenschaften. |
(5) Weitere Studien-Module |
Neben den Fortgeschrittenen- und Forschungs-Modulen, die den drei Wahlpflichtfächern zugeordnet sind, werden
ein weiteres Fortgeschrittenen- und zwei weitere Forschungs-Module nach freier Wahl aus dem Angebot der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät der Universität Münster studiert. Auf begründeten Antrag kann der Diplom-Prüfungsausschuß auch Module bzw. sinnvoll
kombinierte Veranstaltungen anderer Fakultäten der WWU Münster oder anderer Hochschulen bzw. außer-universitärer Forschungsinstitute
genehmigen, sofern ein sinnvoller Zusammenhang mit den gewählten Wahlpflichtfächern besteht. |
§ 11 Vermittlungsformen
(1) Lehrveranstaltungen im Sinn der Studienordnung: |
- Vorlesungen (V),
- praktische Übungen (P),
- Exkursionen / praktische Übungen im Gelände (E),
- theoretische Übungen (Ü),
- Seminare und Tutorien (S),
- Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit)
Alle Lehrveranstaltungen sind darauf ausgerichtet, daß die anhand ausgewählter Beispiele exemplarisch vermittelten Kenntnisse
und Fähigkeiten durch das vor- und nachbereitende Selbststudium der/des Studierenden anhand der Literatur erweitert und vertieft
werden. Die Teilnahme an praktischen Übungen kann das Arbeiten mit Tieren und die Durchführung von Tierversuchen einschließen.
Praktische biologische Übungen im Gelände können durch Seminare oder Arbeit im Labor ergänzt werden. In Seminaren und Tutorien
sollen die Studierenden Gelegenheit erhalten, wissenschaftliche Zusammenhänge in schriftlicher und mündlicher Form darzustellen
und kritisch zu diskutieren.
Der Umfang von Lehrveranstaltungen wird in Stunden Arbeitslast angegeben, in die Arbeitslast gehen neben den Präsenzzeiten die
Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie für Prüfungen ein. Die Gesamt-Arbeitslast eines Studienjahres soll 1800 Stunden nicht
überschreiten. Für den erfolgreichen Abschluß einer Veranstaltung werden Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System
(ECTS) vergeben. Dabei entsprechen jeweils ca. 30 h Arbeitslast einem Kreditpunkt.
|
(2) Module im Sinn der Studienordnung: |
In Grund- und Hauptstudium sind die Lehrveranstaltungen zu Modulen zusammengefaßt. Module sind
in sich geschlossene, jedoch sinnvoll aufeinander bezogene Einheiten, in denen jeweils bestimmte Aspekte eines Fachgebietes
vermittelt und bearbeitet werden. Das Grundstudium umfaßt Grundlagen- und Aufbau-Module. Das Hauptstudium umfaßt neben
Fortgeschrittenen- und Forschungs-Modulen ein Sozialkompetenz- und ein Projektleitungs-Modul.
In Grundlagen-Modulen soll ein Überblick über die wesentlichen Konzepte, Prinzipien und Methoden des jeweiligen Fachs in
theoretischen und praktischen Veranstaltungen vermittelt werden.
In Aufbau-Modulen wird anhand ausgewählter Beispiele exemplarisch ein bestimmtes Teilgebiet eines Faches in theoretischen
und praktischen Veranstaltungen vertieft.
Das Wahlpflicht-Modul kann je nach Fach ein Grundlagen-Modul oder ein Aufbau-Modul sein. Die Zulassung zum Studium eines
Wahlpflicht-Moduls kann beschränkt sein. Der Diplom-Prüfungsausschuß gibt die jeweiligen Kapazitäten und Aufnahmebedingungen
über Aushang bekannt.
In den Fortgeschrittenen-Modulen des Hauptstudiums wird das im Grundstudium erworbene wissenschaftsorientierte Wissen
forschungsorientiert weiter vertieft. Die Fortgeschrittenen-Module I sollen i.d.R. ca. 90 Stunden Übung, 30 Stunden Vorlesung,
20 Stunden Seminar und 10 Stunden Exkursion umfassen. Die Fortgeschrittenen-Module I bis III des Hauptfachs sollen zusammen
mindestens 300 Stunden Übungen und Exkursionen umfassen. Fortgeschrittenen-Module werden in der Regel als drei- bis vierwöchige
Blockveranstaltungen durchgeführt.
Die Forschungs-Module sollen in der Regel in den Laboratorien der Arbeitsgruppen des Fachbereichs Biologie absolviert werden.
Sie dienen der zunehmend selbständigen Anwendungen der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anhand einer konkreten Fragestellung.
Forschungs-Module werden in der Regel als sechs- bis achtwöchige Blockveranstaltungen durchgeführt. Eines der Forschungs-Module kann
auch außerhalb der Universität durchgeführt werden, wenn ein/e Hochschullehrer/in des Fachbereichs Biologie die wissenschaftliche
Qualität des Moduls feststellt und eine qualifizierte Beurteilung im Sinne der Diplom-Prüfungsordnung sichergestellt ist.
Das Sozialkompetenz-Modul umfaßt theoretische und praktische Veranstaltungen zu Sozial- und Kommunikations-Kompetenzen sowie zur
Bioethik im Gesamtumfang von ca. 600 Stunden. Das Projektleitungs-Modul umfaßt theoretische und praktische Veranstaltungen zu
Teamfähigkeit und Führungsqualitäten sowie zu rechtlichen Grundlagen des experimentellen Arbeitens in den Biowissenschaften im
Gesamtumfang von ca. 300 Stunden.
Module im Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Sie sollen nach Möglichkeit frei gewählt werden können, sofern die Zahl
der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze dies zuläßt.
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§ 12 Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen
Die Zulassung zum Studium der Grundlagen-Module in Biologie, Chemie und Physik/Mathematik/Informatik/Geowissenschaften
wird mit der Einschreibung in den Diplom-Studiengang Biologie erworben. Die Zulassung zum Studium eines Aufbau-Moduls kann an
die erfolgreiche Beteiligung an einem oder mehreren Grundlagen-Modulen geknüpft sein. Die Zulassung zu einem Studien-Modul des
Hauptstudiums kann an die erfolgreiche Beteiligung an einem oder mehreren Modul/en des Grund- und/oder Hauptstudiums geknüpft
sein. Die Zulassung zum Studium eines Wahlpflicht-Moduls und der Module des Hauptstudiums kann beschränkt sein. Der Diplom-Prüfungsausschuß
gibt die jeweiligen Aufnahmebedingungen und Kapazitäten über Aushang bekannt.
Innerhalb der Grundlagen- und Aufbau-Module kann die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen vom erfolgreichen Abschluß
der Modul-begleitenden Prüfungen oder Modulabschluß-Teilprüfungen vorausgehender Veranstaltungen des gleichen Moduls
abhängig gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Sicherheit in einer praktische Übung von ausreichenden theoretischen
Vorkenntnissen abhängt. Der Diplom-Prüfungsausschuß gibt solche Zulassungsbeschränkungen vor Beginn jedes Moduls durch Aushang
bekannt.
Die Zulassung zum Studium der Fortgeschrittenen-Module setzt die vollständig bestandene Diplom-Vorprüfung voraus. Die Zulassung zum
Studium der Fortgeschrittenen-Module II und III setzt i.d.R. den erfolgreichen Abschluß eines entsprechenden Fortgeschrittenen-Moduls I
voraus. Nach Maßgabe freier Plätze können die anbietenden Hochschullehrer/innen auch Studierenden die Zulassung gewähren, wenn diese
Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Die Zulassung zu Sozialkompetenz- und Projektleitungs-Modul setzt die vollständig bestandene Diplom-Vorprüfung voraus, die Zulassung
zum Projektleitungs-Modul zusätzlich den erfolgreichen Abschluß von mindestens drei Fortgeschrittenen-Modulen.
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§ 13 Prüfungen
(1) Diplom-Vorprüfung |
Die Diplom-Vorprüfung wird kumulativ durch den erfolgreichen Abschluß der Grundlagen-Module
Biologie, Chemie sowie Physik/Mathematik/Informatik/Geowissenschaften, den Aufbau-Modulen Evolution und Biodiversität
sowie Zellbiologie und Physiologie, und einem Wahlpflicht-Modul erworben.
In den Modulen des Grundstudiums wird der Studienerfolg aller Veranstaltungen durch Modul-begleitende und/oder
Modulabschluß-Prüfungen sichergestellt. Details möglicher Prüfungsformen regelt die Diplom-Prüfungsordnung. Der Diplom-Prüfungsausschuß
gibt durch Aushang zu Beginn jedes Moduls die zum Bestehen notwendigen Prüfungselemente bekannt.
|
(2) Diplom-Hauptprüfung |
Die Diplom-Hauptprüfung wird kumulativ durch den erfolgreichen Abschluß von sechs Fortgeschrittenen-,
drei Forschungs- sowie je einem Sozialkompentenz- und Projektleitungs-Modul und der erfolgreichen Verteidigung der Diplomarbeit
erworben. Sie bildet den ordnungsgemäßen und berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums. Durch das Bestehen der Diplomprüfung
wird der akademische Grad einer Diplom-Biologin/eines Diplom-Biologen (Dipl. Biol.) erworben.
In den Modulen des Hauptstudiums wird der Studienerfolg aller Veranstaltungen durch Modul-begleitende und/oder Modulabschluß-Prüfungen
sichergestellt. Details möglicher Prüfungsformen regelt die Diplom-Prüfungsordnung. Der Diplom-Prüfungsausschuß gibt
durch Aushang zu Beginn jedes Moduls die zum Bestehen notwendigen Prüfungselemente bekannt.
Die Diplomarbeit wird durch die Abgabe der schriftlichen Arbeit sowie der öffentlichen, mündlichen Vorstellung der Arbeit
mit anschließender Verteidigung beschlossen. Details regelt die Diplom-Prüfungsordnung.
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§ 14 Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten (Diplomarbeit)
In diesem Studienabschnitt soll die Kandidatin/der Kandidat unter Anleitung eine Diplomarbeit
anfertigen, die zeigt, daß sie/er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine experimentelle Aufgabe aus dem Gebiet
der Biologie selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten sowie Durchführung, Ergebnisse und kritische Diskussion
in schriftlicher Form darzustellen.
Die Diplomarbeit ist sowohl Bestandteil der Ausbildung, als auch der Diplom-Hauptprüfung.
In der Regel ist die Diplomarbeit im Bereich des biologischen Hauptfaches angesiedelt. Die Betreuung der Arbeit wird von
zwei hauptberuflich tätigen Professor/inn/en und/oder Privatdozent/inn/en i.d.R. des Fachbereiches Biologie der WWU
übernommen. Das Nähere, insbesondere Regelungen für die Diplomarbeiten, die in einem anderen Fachbereich durchgeführt
werden, sowie Fristen regelt die Diplom-Prüfungsordnung.
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§ 15 Diplomzeugnis
Das Diplomzeugnis enthält neben dem Gesamturteil die Note der Diplomarbeit und die
Abschlußnoten der Hauptstudiums-Module. Alles Weitere regelt die Diplom-Prüfungsordnung. |
§ 16 Studienberatung
Es wird dringend empfohlen, bei jedem Abweichen vom regulären Studiengang, bei einem Wechsel
des Studiengangs oder des Studienortes und in anderen Zweifelsfällen die Studienberatung des Fachbereiches Biologie aufzusuchen.
Der Fachbereich schafft die Voraussetzungen dafür, daß den Studierenden jederzeit eine angemessene Studienberatung angeboten
werden kann. In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache mit der/dem Vorsitzenden des Diplom-Prüfungsausschusses notwendig.
In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Biologie.
Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung der Universität zur Verfügung.
|
§ 17 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen im selben Studiengang oder anderen Studiengängen
können gemäß § 6 der Diplom-Prüfungsordnung für Biologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 01.10.2002 ganz
oder teilweise anerkannt werden. |
§ 18 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Diese Studienordnung tritt zum 01.Oktober 2002 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium erstmals im
WS 2002/03 an der Westfälischen Wilhelms-Universität aufgenommen haben |
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Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Biologie vom 30.09.2002, sowie
der Entscheidung des Dekans in Eilkompetenz vom 14 Oktober 2002. |
Münster, den 18. Oktober 2002
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
|
|
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität
über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.01.1991
(AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 18. Oktober 2002
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Anhang 1 Studienverlaufsplan
Grundstudium |
|
Grundlagen-Modul Biologie |
|
1. Semester |
|
|
Vorlesung Grundlagen der Biologie I |
4 KP |
|
Repetitorium zur Vorlesung Grundlagen der Biologie I |
|
|
Übung Laborbiologie |
5 KP |
|
Tutorium I |
1 KP |
|
Ringvorlesung Aspekte der modernen Biologie I |
|
2. Semester |
|
|
Vorlesung Grundlagen der Biologie II |
4 KP |
|
Repetitorium zur Vorlesung Grundlagen der Biologie II |
|
|
Übung Freilandbiologie |
5 KP |
|
Tutorium II |
1 KP |
|
Ringvorlesung Aspekte der modernen Biologie II |
|
Grundlagen-Modul Chemie |
|
1. Semester |
|
|
Vorlesung Allgemeine Chemie mit theoretischen Übungen |
7 KP |
|
Anorganisch-Chemisches Praktikum |
4 KP |
2. Semester |
|
|
theoretische Übungen zum Organisch-Chemischen Kurs |
3 KP |
|
Organisch-Chemischer Kurs mit Seminar |
6 KP |
Grundlagen-Modul Physik/Mathematik/Informatik/Geowissenschaften |
|
1. Semester |
|
|
Vorlesung Physik für Mediziner etc. |
4 KP |
|
Vorlesung Mathematik Teil A mit Übung |
4 KP |
2. Semester |
|
|
Vorlesung Informatik |
2 KP |
|
Vorlesung Erd- und Lebensgeschichte mit Übung |
6 KP |
alternativ |
|
|
Experimentelle Übungen (Physik) |
4 KP |
oder |
|
|
Vorlesung Mathematik Teil B mit Übung |
4 KP |
Aufbau-Modul Evolution und Biodiversität |
|
3. Semester |
|
|
Vorlesung Evolution und Biodiversität der Pflanzen mit Übung |
4 KP |
|
Vorlesung Evolution und Biodiversität der Tiere mit Übung |
4 KP |
|
Vorlesung Evolution und Biodiversität der Mikroorganismen mit Übung* |
4 KP |
|
Repetitorium zu den Vorlesungen Evolution und Biodiversität (Option) |
|
|
Vorlesung Evolutions- und Populationsgenetik |
1 KP |
|
Vorlesung Bioinformatik I (Simulationsmodelle) mit Übung |
2 KP |
|
Vorlesung Grundzüge der Ökologie |
2 KP |
|
Vorlesung Verhaltensbiologie |
1 KP |
|
Wahlpflichtbereich (Seminar, Vorlesung, Übung, Exkursion) |
2 KP |
|
Ringvorlesung Berufsfelder und -perspektiven I |
|
*zusammen mit Vorlesung Zellbiologie und Physiologie der Mikroorganismen mit Übung |
Aufbau-Modul Zellbiologie und Physiologie |
|
3. Semester |
|
|
Vorlesung Zellbiologie und Physiologie der Mikroorganismen mit Übung* |
4 KP |
4. Semester |
|
|
Vorlesung Zellbiologie und Physiologie der Pflanzen |
3 KP |
|
Vorlesung Zellbiologie und Physiologie der Tiere |
3 KP |
|
Repetitorium zu den Vorlesungen Zellbiologie und Physiologie (Option) |
|
|
Übung Zellbiologie und Physiologie |
6 KP |
|
Vorlesung Bioinformatik II (Sequenzanalysen) mit Übung |
2 KP |
|
Wahlpflichtbereich (Seminar, Vorlesung, Übung, Exkursion) |
2 KP |
|
Ringvorlesung Berufsfelder und -perspektiven II |
|
*zusammen mit Vorlesung Evolution und Biodiversität der Mikroorganismen mit Übung |
Wahlpflicht-Modul |
|
3. und 4. Semester |
20 KP |
Hauptstudium |
|
biologisches Hauptfach |
|
|
Fortgeschrittenen-Modul I |
5 KP |
|
Fortgeschrittenen-Modul II |
5 KP |
|
Fortgeschrittenen-Modul III |
5 KP |
|
Forschungs-Modul |
10 KP |
biologisches Nebenfach |
|
|
Fortgeschrittenen-Modul I oder II |
5 KP |
nichtbiologisches Nebenfach |
|
|
Fortgeschrittenen-Modul I |
5 KP |
nach freier Wahl |
|
|
Fortgeschrittenen-Modul I oder II |
5 KP |
|
zwei Forschungs-Module |
2 x 10 KP |
Sozialkompetenz-Modul |
|
|
Vorlesung Bioethik |
2 KP |
|
Vorlesung Personalentwicklung |
2 KP |
|
drei Tagespraktika |
3 x 2 KP |
|
Kursassistenz, Repetitorium, etc. |
10 KP |
Projektleitungs-Modul |
|
|
Vorlesung Projektmanagement |
1 KP |
|
Vorlesung Gefahrstoffe, Gentechnik, Tierversuche |
1 KP |
|
Projektbetreuung |
3 KP |
Diplomarbeit |
60 KP |
Anhang 2 Freiversuchsregelung
Wird eine Prüfung des Hauptstudiums innerhalb der Regelstudienzeit (8 Semester bis zum Beginn der Diplomarbeit) und nach
ununterbrochenem Studium abgelegt, so gilt sie auf Antrag des Prüflings als nicht unternommen (Freiversuch). Ein zweiter
Freiversuch für die gleiche Prüfungsleistung ist ausgeschlossen. Insgesamt können Freiversuche im Umfang von insgesamt 20
Kreditpunkten in Anspruch genommen werden. Im übrigen gilt § 23 der Diplom-Prüfungsordnung. |
Anhang 3 Liste möglicher biologischer Nebenfächer
biologisches Nebenfach |
nicht kombinierbar mit Hauptfach |
|
Biotec |
Bot |
E & B |
Mibi |
Z & P |
Zoo |
Biotechnologie |
X |
|
|
|
|
|
Botanik |
|
X |
|
|
|
|
Entwicklungsbiologie |
|
|
|
|
|
|
Evolution & Biodiversität |
|
|
X |
|
|
|
Genetik |
|
|
|
|
|
|
Mikrobiologie |
|
|
|
X |
|
|
Ökologie |
|
|
|
|
|
|
Pflanzenphysiologie |
|
|
|
|
|
|
Phytopathologie |
|
|
|
|
|
|
Zellbiologie & Physiologie |
|
|
|
|
X |
|
Zoologie |
|
|
|
|
|
X |
Zoophysiologie |
|
|
|
|
|
|
|