Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Chemie mit dem Abschluss erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Studienschwerpunkt Haupt-, Real und Gesamtschule an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 24. Januar 2005 vom 28. Oktober 2005 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV.NW.S. 752) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: Art. I Die Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Chemie mit dem Abschluss erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Studienschwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 24. Januar 2005 (Ab Uni 7/2005) wird wie folgt geändert:
Art. II Die vorstehende Ordnung tritt mit ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB Uni) in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Eilentscheidung des Dekans des Fachbereichs 12, Chemie und Pharmazie, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 4. Oktober 2005
Die vorstehende Ordnung wird gem. der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 81/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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