Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Zwischenprüfung im Fach Erziehungswissenschaft in den Studiengängen für das Lehramt Grund-, Haupt-, und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs mit Abschluss erste Staatsprüfung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 02. Dezember 2004 vom 28. Oktober 2005 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV.NW.S. 752) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: Art. I Die Ordnung für die Zwischenprüfung im Fach Erziehungswissenschaft in den Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, für das Lehramt an Berufskollegs mit dem Abschluss der ersten Staatsprüfung an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 02. Dezember 2004 (AB Uni 16/2004) wird wie folgt geändert:
Art. II Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB Uni) in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Eilentscheidung des Dekans des Fachbereichs 06, des Dekans des Fachbereichs 07 und des Dekans des Fachbereichs 08 vom 21.09.2005, 29.09.2005 und 17.10.2005.
Die vorstehende Ordnung wird gem. der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 81/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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