Ordnung zur Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung für den Studiengang „Rechtswissenschaft“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 7. Mai 2004 vom 7. Oktober 2005 Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 4, 86 Abs. 1 und 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV NRW S. 752), und des § 28 Abs. 4 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAG NRW vom 11. März 2003 (GV NRW S. 135, ber. S. 431) hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung für den Studiengang „Rechtswissenschaft“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 7. Mai 2004 (AB Uni 2004/05) wird wie folgt geändert: 1. § 22 Abs. 2 wird
wie folgt geändert: „In den Schwerpunktbereichen 1, 5 und 6 werden besondere
Schwerpunktfächer angeboten. Die Schwerpunktfächer innerhalb eines
Schwerpunktbereichs bestehen aus gemeinsamen Pflichtveranstaltungen (P) und
unterscheiden sich durch besondere Wahlpflichtveranstaltungen (WP). Der
Prüfling kann unter folgenden Schwerpunktfächern wählen: 1. Wirtschaft und Unternehmen 1.1. Deutsches und
europäisches Gesellschaftsrecht 1.2. Bank- und
Kapitalmarktrecht 1.3. Finanzdienstleistungen
1.4. Wirtschaft und
öffentliches Recht 1.5 Markt und Wettbewerb 5. Rechtsgestaltung und
Streitbeilegung 5.1.
Bürgerliches Recht 5.2.
Öffentliches Recht 5.3.
Strafrecht 6. Staat und Verwaltung 6.1.
Selbstverwaltung 6.2.
Umwelt und Planung 6.3.
Verfassung 6.4.
Öffentliches Wirtschaftsrecht“ 2. In
§ 25 wird ein Abs. 3 eingefügt: „Wenn der Antragsteller die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bei
einer anderen Universität begonnen hat und das Prüfungsverfahren noch nicht
abgeschlossen ist, gilt die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung an der WWU
Münster als Wechsel des Schwerpunktbereichs gemäß Abs. 2 S. 2.“ Artikel II Die Studienordnung für den Studiengang „Rechtswissenschaft“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 7. Mai 2004 (AB Uni 2004/05) wird wie folgt geändert: 1. § 17 Abs. 1 wird
wie folgt geändert: „Im ersten und im zweiten
Studienabschnitt ist jeweils eine Lehrveranstaltung (P) im Umfang von 2 SWS
über die philosophischen, geschichtlichen oder gesellschaftlichen Grundlagen
des Rechts zu besuchen. 2. § 18 wird wie
folgt neu gefasst: „ (1) Im Grundstudium sollen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (P) besucht werden, darunter eine Veranstaltung in Kleingruppen (PK), in denen Schlüsselqualifikationen (§ 7 Abs. 2 JAG) erworben werden. Darunter fallen etwa Lehrveranstaltungen über Rhetorik, Lern- und Arbeitstechniken, Verhandlungstechnik, Vernehmungstechnik oder alternative Formen der Streitschlichtung. (2) Im zweiten Studienabschnitt
soll eine Lehrveranstaltung (P) besucht werden, in der der mündliche Vortrag
geübt wird.“ Abs. 3 und 4 werden gestrichen. 3. § 20 Abs. 3 wird
wie folgt geändert: „In den Schwerpunktbereichen 1, 5 und 6 werden besondere
Schwerpunktfächer angeboten. Die Schwerpunktfächer innerhalb eines
Schwerpunktbereichs bestehen aus gemeinsamen Pflichtveranstaltungen (P) und
unterscheiden sich durch besondere Wahlpflichtveranstaltungen (WP). Der
Prüfling kann unter folgenden Schwerpunktfächern wählen: 1. Wirtschaft und Unternehmen 1.1. Deutsches und
europäisches Gesellschaftsrecht 1.2. Bank- und
Kapitalmarktrecht 1.3. Finanzdienstleistungen
1.4. Wirtschaft und
öffentliches Recht 1.5 Markt und Wettbewerb 5. Rechtsgestaltung und
Streitbeilegung 5.1.
Bürgerliches Recht 5.2.
Öffentliches Recht 5.3.
Strafrecht 6. Staat und Verwaltung 6.1.
Selbstverwaltung 6.2.
Umwelt und Planung 6.3.
Verfassung 6.4.
Öffentliches Wirtschaftsrecht“ Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 24. Mai 2005 und der Genehmigung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. September 2005 zu Artikel I.
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms- Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.01.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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