Ordnung der Betriebseinheit „Prüfungsamt der Fachbereiche der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät“ vom 28. Juli 2005 Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) und des Artikel 68 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität haben die Fachbereichsräte der Fachbereiche Mathematik und Informatik, Physik, Chemie und Pharmazie, Biologie und Geowissenschaften die folgende Ordnung beschlossen: § 1 Die Fachbereiche Mathematik und Informatik, Physik, Chemie und Pharmazie, Biologie und Geowissenschaften betreiben gemäß Artikel 68 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gemeinsam die Betriebseinheit „Prüfungsamt der Fachbereiche der Mathematisch –Naturwissenschaftlichen Fakultät“. § 2 Die Betriebseinheit „Prüfungsamt der Fachbereiche der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät“ hat die Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Organisation und Durchführung von Hochschulprüfungen in den von den beteiligten Fachbereichen verantworteten Studiengängen zu erbringen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
§ 3 Die Leitung der Betriebseinheit „Prüfungsamt der Fachbereiche der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät“ obliegt unbeschadet der Regelungen des § 4 einem Lenkungsausschuss. Er besteht aus den Dekaninnen/Dekanen oder jeweils einem anderen Mitglied des Dekanats der beteiligten Fachbereiche. Der Lenkungsausschuss wählt eines seiner Mitglieder für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren zur Vorsitzenden/zum Vorsitzenden. Der Lenkungsausschuss kann die Wahrnehmung von Aufgaben auf die Vorsitzende/den Vorsitzenden übertragen. § 4 (1) Die Verwaltung der Betriebseinheit „Prüfungsamt der Fachebereiche der Mathematisch-Naturwisssenschaftlichen Fakultät“ obliegt einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer. Sie/er wird vom Lenkungsausschuss mit Zustimmung der Kanzlerin/des Kanzlers bestellt. Sie/Er ist insbesondere verantwortlich für den zweckentsprechenden Einsatz der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und für die Verwendung der Sachmittel, die der Betriebseinheit zugewiesen sind; sie/er ist unmittelbarer Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Betriebseinheit. Die Geschäftsführerin/Der Geschäftsführer ist dem Lenkungsausschuss gegenüber berichtspflichtig. Der Lenkungsausschuss kann der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer Weisungen erteilen. (2) Die Bereitstellung und Pflege der DV-Anwendungen zur Unterstützung der Prüfungsorganisation obliegt der Universitätsverwaltung. Der Lenkungsausschuss beauftragt die Universitätsverwaltung, im Einvernehmen mit ihm geeignete Geschäftsprozesse und deren datentechnische Modellierung zu erarbeiten. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fachbereichsräte des Fachbereichs Mathematik und Informatik vom 12. Juli 2005, des Fachbereichs Physik vom 22. April 2005, des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 4. Mai 2005, des Fachbereichs Biologie vom 29. Juni 2005 und des Fachbereichs Geowissenschaften vom 2. Februar 2005.
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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