STUDIENORDNUNG
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SK: Niederländisch I SK: Niederländisch II SK: Niederländisch III ÜB: Mündliche Sprachkompetenz ÜB: Mündliches und schriftliches Präsentieren ÜB: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten E: Sprachwissenschaft E: Literaturwissenschaft S: Sprachwissenschaft* S: Literaturwissenschaft* S: Kultur* | 4 SWS 4 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS | TN TN LN TN TN TN TN TN LN/TN LN/TN TN |
Die mit * gekennzeichneten Veranstaltungen sind Wahlpflichtveranstaltungen.
(1) Die bestandene Zwischenprüfung gilt als erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums im Sinne der Lehramtsprüfungsordnung. Die Anmeldung dazu erfolgt schriftlich an die/den Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses (vgl. § 3 ZPO vom 2. Dezember 2004), falls die in § 9 Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und der Nachweis der in § 8 aufgeführten Veranstaltungen im Umfang von 24 SWS erfolgt ist. Die Prüfungstermine werden durch Aushang bekannt gegeben (ZPO vom 2. Dezember 2004).
(2) Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind zwei Leistungsnachweise aus verschiedenen Bereichen vorzulegen. Über Anerkennungen von Leistungsnachweisen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, entscheidet der Zwischenprüfungs-ausschuss.
(3) Im Übrigen wird auf die ZPO vom 2. Dezember 2004 verwiesen.
(1) Das Hauptstudium ist modular strukturiert.
(2) Das Hauptstudium umfasst 3 Fachsemester mit insgesamt 3 Modulen und einem Gesamtstudienumfang von 18 SWS (mind. 27 LP).
(3) Im Hauptstudium sind je ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft und Fachdidaktik zu erbringen.
(4) Die Zulassung zu den Prüfungen wird seitens des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt an Schulen ausgesprochen
- für die Prüfung in Fachdidaktik nach Erwerb eines Leistungsnachweises im Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz oder im Vertiefungs-modul Fachdidaktik & Fachwissenschaft,
- für die Modulabschlussprüfung im Fach Niederländisch in Fachwissenschaft nach dem Erwerb eines Leistungsnachweises im Aufbaumodul Fachwissenschaft.
(5) Das Hauptstudium besteht aus den folgenden Modulen:
S: Sprachwissenschaft, LN, falls der LN nicht im Seminar Literaturwissenschaft erworben wird
V: Literatur- oder Sprachwissenschaft
S: Fachdidaktik, LN
oder Kernpraktikum inkl. Begleitung
ÜB: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte und ihre fachdidaktische Vermittlung
S: Fachdidaktik, LN
oder Kernpraktikum inkl. Begleitung
ÜB: Sprach. oder literaturwissenschaftliche Aspekte des Niederländischunterrichts
Die Beschreibung der Module erfolgt im Anhang.
(6) Die jeweils erforderlichen Modulabschlussprüfungen erfolgen in Absprache mit der/dem Modulbeauftragten. Die/der Modulbeauftragte gibt rechtzeitig vor den Modulabschlussprüfungen die notwendigen Hinweise für die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung bekannt. Die Namen der jeweiligen Beauftragten sind in den Modulbeschreibungen im Anhang zu finden. Module, in denen Prüfungsleistungen erbracht werden können, sind als solche in den Modulbeschreibungen gekennzeichnet.
Gemäß § 10 Abs. 3 LPO vom 27. März 2003 findet das vierwöchige Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr statt und wird vom Fachbereich Erziehungswissenschaft verantwortet. Gemäß § 10 Abs. 4 LPO vom 27. März 2003 sind weitere Praktika („Kernpraktikum“) während des Hauptstudiums durchzuführen. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 10 Wochen. Die Praxisphasen des Hauptstudiums können integraler Bestandteil des Moduls Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz oder des Vertiefungsmoduls Fachdidaktik & Fachwissenschaft sein, in welchen Themenstellungen und Verfahrensweisen für Studien- und Unterrichtsprojekte an Schulen entwickelt werden. Das Praktikum wird durch einen Leistungsnachweis in einem Seminar Fachdidaktik abgeschlossen. Den Studierenden wird aufgrund der Studienorganisation der Lehramtsausbildung GrHR empfohlen, das Kernpraktikum inkl. Begleitung im Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Fachwissenschaft zu absolvieren. Das Kernpraktikum wird durch einen Leistungsnachweis im Seminar Fachdidaktik nachgewiesen. Weiteres regelt die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom xx.xx.xxxx.
(1) Die Erste Staatsprüfung im Fach Niederländisch besteht aus zwei Prüfungsabschnitten:
b) den in Anschluss an die Prüfungsmodule abgenommen Prüfungen. Prüfungsmodule sind das Aufbaumodul Fachwissenschaft und das Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz bzw. das Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Fachwissenschaft (je nachdem, in welchem Modul der Leistungsnachweis im Seminar Fachdidaktik absolviert wird).
(2) Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums (Zwischenprüfung) und dem Erwerb mindestens eines Leistungsnachweises im Fach Niederländisch kann die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit beantragt werden. Diese ist binnen drei Monaten nach Mitteilung des Themas beim Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt abzuliefern. Sind zur Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit Versuchsreihen oder die empirische Gewinnung von Materialien erforderlich, kann die Frist auf Vorschlag der Themenstellerin oder des Themenstellers um bis zu zwei Monate verlängert werden. Für Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX, für Körperbehinderte und für chronisch Kranke sind Ausnahmen von den prüfungsrechtlichen und -organisatorischen Regelungen zu treffen, die die Behinderung angemessen berücksichtigen. Der Antrag ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu verbinden.
(3) Im Fach Niederländisch sind zwei Prüfungen abzulegen, davon muss eine aus der Fachdidaktik stammen. Die Prüfungen erfolgen als Modulabschlussprüfung am Ende eines jeden als Prüfungsmodul gekennzeichneten Moduls. Die eine Prüfung muss schriftlich, die andere Prüfung muss mündlich abgelegt werden. Schriftliche Prüfungen (Klausuren) dauern vier Stunden, mündliche Prüfungen in der Regel für jeden Prüfling 45 Minuten. Die mündliche Prüfung findet zu einem angemessenen Teil in der Fremdsprache statt. Die letzte abzulegende Prüfung soll eine mündliche sein.
(1) Wer zusätzlich zur Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erwerben will, muss erweiterte fachwissenschaftliche Studien im Umfang von etwa 20 Semesterwochenstunden und einen Leistungsnachweis pro Fach nachweisen sowie zusätzliche Prüfungsleistungen erbringen. Die zusätzlichen Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Prüfung in dem einen Fach und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer in dem anderen Fach. Der Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Latinum) ist Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Prüfung.
(2) Wird ein noch nicht studiertes Fach gewählt oder entsprechen die Fächer nicht denen des angestrebten weiteren Lehramtes, sind Studien sowie Studien- und Prüfungsleistungen nachzuweisen, wie sie für ein Fach im angestrebten Lehramt erforderlich sind.
(1) Die Befähigung, das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Niederländisch selbständig auszuüben, kann auch durch das Studium als sog. „Drittfach“ erworben werden.
In Anlehnung an § 29 Abs. 4 LPO vom 27. März 2003 sind aus dem Lehrangebot gem. § 6 12 SWS Pflicht- und 10 SWS Wahlpflichtveranstaltungen nachzuweisen.
(2) Im Grundstudium sind von den Studierenden folgende Leistungs- und Teilnahme-nachweise zu erwerben:
Sprachkurs Niederländisch II | 4 SWS | TN |
(Voraussetzung für die Teilnahme sind Niederländischkenntnisse im
Umfang von Sprachkurs Niederländisch I, fehlende Sprachkenntnisse
können im ersten Fachsemester nachgeholt werden) | ||
Sprachkurs Niederländisch III Seminar Kultur Einführung in die Sprachwissenschaft Einführung in die Literaturwissenschaft Seminar Sprach- oder Literaturwissenschaft | 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS | LN TN TN TN LN |
Die Zwischenprüfung entfällt. Das Grundstudium gilt durch Vorlage der oben aufgeführten Studiennachweise als erfolgreich abgeschlossen.
(3) Im Hauptstudium muss gemäß § 29 Abs. 2 ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft und ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik erbracht werden.
- aus dem Aufbaumodul Fachwissenschaft: Seminar Sprachwissenschaft Seminar Literaturwissenschaft | 2 SWS 2 SWS | LN/TN* LN/TN* |
(*falls der Leistungsnachweis im Grundstudium in Literaturwissenschaft
erworben wurde, ist der Leistungsnachweis im Hauptstudium in
Sprachwissenschaft zu erbringen bzw. v.v.) | ||
- aus dem Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz: Seminar Fachdidaktik Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten | 2 SWS 2 SWS | LN TN |
(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Niederländisch (Lehramt) ist Aufgabe des Faches. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden, durch die Studienberatung im Fach und die/den Modulbeauftragte(n). Eine obligatorische Studienberatungsveranstaltung findet im Rahmen der Übung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ statt. Weiterhin ist die Teilnahme an einer Studienberatungsveranstaltung im Hauptstudium obligatorisch. Die Studienberatung soll möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienanforderungen und den Studienaufbau.
(3) Die Beratung in studentischen Angelegenheiten erfolgt auch durch die Fach-schaft Niederlandistik.
(4) In Prüfungsfragen berät das Staatliche Prüfungsamt.
(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt.
(2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist.
(3) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend.
(4) An deutschsprachigen Hochschulen ist mindestens die Hälfte des Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungs-leistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften und die einschlägigen Vorgaben der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen zu beachten.
(5) Zuständig für die Anrechnung von Zwischenprüfungsleistungen ist der Zwischen-prüfungsausschuss auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die jeweiligen Fachvertreter. Zuständig für die Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen Fachvertreter. Einzelheiten regelt § 5 der ZPO vom 2. Dezember 2004.
(6) Zuständig für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Haupt-studium ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die Hochschule.
(7) Für die Anerkennung von Hochschulabschlussprüfungen gilt § 50 LPO vom 27. März 2003.
(8) Über die Einstufung bei vorhandenen Sprachkenntnissen (u.a. CNavt) befindet das Institut für Niederländische Philologie.
(1) Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
(2) Diejenigen Studierenden, die vor Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben, können das Studium wahlweise nach dieser oder nach der alten Studienordnung beenden. Die Regelungen des Hauptstudiums gelten für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten. Für diejenigen Studierenden, die vor dem Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach dem Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten, gelten die bisher gültigen Regelungen, es sei denn, sie erklären, dass sie die Anwendung der vorliegenden Studienordnung wünschen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Philologie vom 25. April 2005
Münster, den 09. Juni 2005 | Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23.12.1998 ( AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 09. Juni 2005 | Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
ANHANG
für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und
den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
(bei Aufnahme des Studiums zum Wintersemester)
Fachsemester |
Veranstaltung |
Scheine |
SWS |
1. |
SK: Niederländisch I |
TN |
4 |
E: Literaturwissenschaft |
TN |
2 |
|
ÜB: Einführung in das
wissenschaftliche Arbeiten |
TN |
2 |
|
2. |
SK: Niederländisch II |
TN |
4 |
ÜB: Mündliche Sprachkompetenz |
TN |
2 |
|
E: Sprachwissenschaft |
TN |
2 |
|
3. |
SK: Niederländisch III |
LN^ |
2 |
S: Sprach- oder
Literaturwissenschaft |
LN*^ |
2 |
|
4. |
ÜB: Mündliches und schriftliches
Präsentieren |
TN |
2 |
S: Sprach- oder
Literaturwissenschaft |
TN* |
2 |
|
S: Kultur |
TN |
2 |
|
Zwischenprüfung |
|||
5. |
S: Sprach- oder
Literaturwissenschaft |
LN*+ |
2 |
S: Fachdidaktik oder Kernpraktikum und Begleitung |
LN/Nachweis◊ |
2 |
|
V: Sprach- oder
Literaturwissenschaft |
|
2 |
|
6. |
S: Sprach- oder Literaturwissenschaft |
TN* |
2 |
S: Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit
fachdidaktische Inhalten |
TN |
2 |
|
ÜB: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte
und ihre fachdidaktische Vermittlung |
TN |
2 |
|
7. |
S: Literatur- oder Sprachwissenschaft und ihre
Vermittlung |
TN |
2 |
ÜB: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Aspekte
des Niederländischunterrichts |
TN |
2 |
|
S: Fachdidaktik oder Kernpraktikum und Begleitung |
LN/Nachweis◊ |
2 |
* Die Studierenden müssen ein Seminar in Literaturwissenschaft und ein Seminar in Sprachwissenschaft besuchen. In einem dieser Seminare muss ein Leistungsnachweis erworben werden.
Wenn im Grundstudium ein Leistungsnachweis in Literaturwissenschaft erworben wird, so muss im Hauptstudium ein Leistungsnachweis in Sprachwissenschaft nachgewiesen werden bzw. v.v.
^ Die Studierenden müssen für die Anmeldung zur Zwischenprüfung zwei Leistungs-nachweise vorlegen. Da die Prüfungsteile als Modulabschlussprüfungen im vierten Fachsemester abgelegt werden, empfiehlt es sich, die Leistungsnachweise bis zu Beginn des vierten Fachsemester zu erwerben.
+ Die Studierenden müssen für die Anmeldungen zu den Fachprüfungen des Ersten Staatsexamens einen Leistungsnachweis vorlegen. Da die Fachprüfung als Modulabschluss-prüfungen im sechsten Fachsemester stattfindet, empfiehlt es sich, den Leistungsnachweis im fünften Fachsemester zu erwerben.
◊ Wenn im fünften Fachsemester die Praxisphase (Kernpraktikum mit Begleitung) absolviert wird, muss im siebten Fachsemester ein Seminar Fachdidaktik belegt werden bzw. v.v. Den Studierenden wird dringend empfohlen, im fünften Fachsemester das Seminar Fachdidaktik zu wählen, da sie für die Anmeldungen zu den Fachprüfungen des Ersten Staatsexamens einen Leistungsnachweis vorlegen müssen.
Modulbeschreibung Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz
Leistungspunkte: 10 LP
Studiensemester: 5. - 6. Fachsemester
Dauer des Moduls: 2 Semester
SWS: 6 SWS
Lehrveranstaltungen:
Pflichtveranstaltung:
- Seminar: Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 60 Std. Workload, 3 LP
- Übung: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte und ihre fachdidaktische Vermittlung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 30 Std. Workload, 2 LP
- Seminar: Fachdidaktik, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP (für Studierende, die kein Kernpraktikum im 5./6. Fachsemester im Fach Niederländisch absolvieren)
- Kernpraktikum inkl. Begleitung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std.), Praxisphase: 25 Tage oder 100 Std. (lt. Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität), Selbststudium: 20 Std., 5 LP (nur für Studierende, die ein Kernpraktikum im Fach Niederländisch im 5./6. Fachsemester absolvieren)
Lehr- und Lernformen:
Das Modul beinhaltet eine Übung, ein Seminar und ein Seminar oder eine Praxisphase. Die Studierenden arbeiten in den Lehrveranstaltungen in kleineren Arbeitsgruppen, individuell oder gemeinsam unter Anleitung. Die Inhalte werden zudem im Selbststudium vor- und nachbereitet. In den Lehrveranstaltungen halten die Studierenden mindestens ein Referat und/oder eine Präsentation und verfassen schriftliche Beiträge.
Gruppengröße:
Die in den einzelnen Lehrveranstaltungen vorgesehene Gruppengröße liegt zwischen 3 und 30 Studierenden.
Qualifikationsziele:
In der Übung soll ein wichtiges Augenmerk auf die Förderung der Vermittlungskompetenzen der Studierenden gelegt werden. In Kooperation mit den Fachwissenschaften wird der Transfer fachbezogener Inhalte auf unterrichtsrelevante Praxisfelder reflektiert.
Das fachdidaktische Seminar befähigt die Studierenden, den fachdidaktischen Diskurs zu rezipieren und kritisch auf seine Relevanz für das eigene Berufsfeld zu bewerten. Mit der Fähigkeit zur Fremd- und Selbstevaluation unter Einbezug diagnostischen Wissens und Denkens erwerben sie im Seminar eine Schlüsselqualifikation für den Lehrberuf. Ggf. erproben sie im Kernpraktikum erste unterrichtsbezogene Handlungskompetenzen.
Des Weiteren werden im Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten die schriftlichen Sprachfertigkeiten vertieft. Neben einer Erweiterung des Fachwortschatzes, u. a. anhand von fachdidaktischen Texten, sollen die Studierenden für häufig vorkommende Interferenzfehler sensibilisiert werden, um diese Kenntnisse gewinnbringend im Sprachunterricht an den Schulen einzubringen.
Inhalte:
Im Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten werden die Fertigkeiten im Übersetzen von fachdidaktischen, fachwissenschaftlichen und journalis-tischen Texten vermittelt. Zudem widmet sich dieses Seminar insbesondere der kontrastiven Betrachtung orthographischer, grammatischer und semantischer Probleme, mit denen die Studierenden auch später im Berufsfeld Schule konfrontiert werden.
Inhalte des Seminars Fachdidaktik sind fachdidaktische Themen wie Lehr- und Lernprozesse im Niederländischunterricht, Lehrplan- und Lehrwerkentwicklung, Theorien und Modelle des Literaturunterrichts, Sprachlehr- und Lernforschung und andere. Es wird die Kooperation mit dem Berufsfeld Schule angestrebt.
Die Praxisphase widmet sich der didaktisch-methodischen Analyse hospitierter und ggf. unter Anleitung durchgeführter Unterrichtseinheiten. Sie wird in einer individuell auf das Praktikum orientierten Veranstaltung vor- und nachbereitet. Das Kernpraktikum soll zumindest anteilig in der Schulform stattfinden, für die das jeweilige Lehramt angestrebt wird. Durch forschende Fragestellungen im Handlungsfeld Schule wird das Zusammenspiel von Theorie und Praxis erprobt und die im Orientierungspraktikum gemachten ersten berufs-relevanten Erfahrungen werden vertieft. Wird das Praktikum im anderen Fach begleitet, belegt die/der Studierende das fachdidaktische Seminar.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Niederländisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Voraussetzung für die Teilnahme am Kernpraktikum ist die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungs-praktikums.
Prüfungsformen:
Das Modul sieht schriftliche und mündliche Prüfungsformen in der niederländischen Sprache vor.
Falls das Seminar Fachdidaktik in diesem Modul gewählt wird, wird nach Absprache mit der/dem Modulbeauftragten ein Portfolio geführt, in dem die Entwicklung der Reflexion fachdidaktischer Inhalte personen- und forschungsbezogen dokumentiert wird. In dieses Portfolio können auch außeruniversitäre Lehr- und Lernerfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Kernpraktikum integriert werden. Es verbindet als prozessorientierte Dokumentation die theoretischen Erkenntnisse und Modelle der Fachdidaktik inkl. Sprach-, Literatur- und Kulturdidaktik mit eigenständigen berufsfeldbezogenen Reflexionen. Die Übung Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte und ihre fachdidaktische Vermittlung schließt mit einer Präsentation ab, während das Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten eine zweistündige Klausur vorsieht.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:
Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
Gewichtung der Modulnote für die Fachnote:
-
Häufigkeit des Angebots:
Die Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktische Inhalten wird in jedem zweiten Semester, das Seminar Fachdidaktik und die Übung werden in jedem Semester angeboten.
Modulbeauftragte: Dr. V. Wenzel
Hauptamtlich Lehrende: Prof. Dr. A. Berteloot, Drs. M. Henselmans, F. König, M.A., Drs. C. Lony (Zentrum für Niederlande-Studien), Prof. Dr. L. Missinne, Dr. V. Wenzel
Sonstige Informationen:
In dem Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten wird interdisziplinär mit dem Zentrum für Niederlande-Studien zusammengearbeitet. Die Lehr-veranstaltungen finden in niederländischer Sprache statt. Den Studierenden wird aufgrund der Studienorganisation der Lehramtsausbildung GrHR dringend empfohlen, in diesem Modul das Seminar Fachdidaktik und nicht das Kernpraktikum inkl. Begleitung zu wählen.
Des Weiteren wird auf die Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 34 Abs. 2 verwiesen.
Modulbeschreibung: Aufbaumodul Fachwissenschaft
Prüfungsmodul
Leistungspunkte: 15 LP
Studiensemester: 5. - 6. Fachsemester
Dauer des Moduls: ca. 2 Semester
SWS: 6 SWS
Lehrveranstaltungen:
Wahlpflichtveranstaltungen:
- Seminar: Sprachwissenschaft, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP
- Seminar: Literaturwissenschaft, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP
- Vorlesung: Literatur- oder Sprachwissenschaft, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 30 Std. Workload, 2 LP
- Selbststudium, Kontaktzeit: - , Selbststudium: 90 Std., 3 LP
Lehr- und Lernformen:
Das Modul enthält eine Vorlesung und zwei Seminare. Die Studierenden arbeiten in den Seminaren in kleineren Gruppen und/oder individuell an der Vor- und Nachbereitung der Seminarinhalte. Es werden mehrere Referate und/oder Präsentationen gehalten und ggf. schriftliche Beiträge verfasst. Das Selbststudium umfasst die selbständige Lektüre von Fachliteratur, die mit der/dem Fachdozentin/Fachdozenten abgesprochen wird.
Gruppengröße:
Die in den einzelnen Lehrveranstaltungen vorgesehene Gruppengröße liegt zwischen 3 und 30 Teilnehmern.
Qualifikationsziele:
Das Modul hat zum Ziel, den Studierenden Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft zu vermitteln. Das Ziel des sprachwissenschaftlichen Anteils ist, die Studierenden zum selbstständigen und kritischen Umgang mit sprachwissenschaftlicher Fachliteratur (Grammatiken, Wörterbücher, Lehrwerke) zu befähigen. Zudem sollen sie mit der Existenz, Verwendung, Verbreitung und Funktion nicht-standardsprachlicher und historischer Varietäten des Niederländischen und deren Erforschung vertraut gemacht werden.
Das Ziel des literaturwissenschaftlichen Anteils ist, die Studierenden zu befähigen, den Fachdiskurs im Bereich der niederländischen Literaturwissenschaft zu rezipieren, ihre textanalytischen Fähigkeiten zu vertiefen und Theorien und Modellen kritisch zu reflektieren und zu bewerten. Zudem sollen sie einen Überblick über die niederländische Literatur (wichtigste Autoren, Epochen, Gattungen) erhalten.
Inhalte:
In den sprachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und dem Selbststudium stehen die grammatikalischen Strukturen und die unterschiedlichen Beschreibungsebenen der niederländischen Standardsprache im Kontrast zum Deutschen sowie die regionale, soziale, funktionale und historische Variation des Niederländischen zentral.
Die Inhalte der literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen und des Selbststudiums knüpfen an bereits vorhandene fachwissenschaftliche Basiskenntnisse an. Sie beziehen sich auf spezifische Autoren und auf thematische sowie gattungsorientierte literarische Themen und Probleme, mit Rücksicht auf den historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontext der behandelten Themen.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Niederländisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzungen für die Teilnahme sind gute bis sehr gute Niederländischkenntnisse sowie die bestandene Zwischenprüfung.
Prüfungsformen:
Das Modul sieht mündliche und schriftliche Prüfungsformen in niederländischer Sprache vor. Der schriftliche Prüfungsanteil besteht aus einer Hausarbeit, die im Bereich Literatur- oder Sprachwissenschaft geschrieben wird. Die gesamten Inhalte des Moduls sind Gegenstand einer mündlichen Prüfung in niederländischer Sprache im Umfang von 45 Minuten.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:
Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium sowie die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
Gewichtung der Modulnote für die Fachnote:
Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27. März 2003 § 27 Abs. 1).
Häufigkeit des Angebots:
Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden in jedem Semester angeboten.
Modulbeauftragte: Prof. Dr. L. Missinne
Hauptamtlich Lehrende: Prof. Dr. A. Berteloot, Drs. M. Henselmans, J. Hlatky, F. König, M.A., Prof. Dr. L. Missinne, Dr. V. Wenzel
Sonstige Informationen:
Alle Lehrveranstaltungen finden in niederländischer Sprache statt.
Des Weiteren wird auf die Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 34 Abs. 2 verwiesen.
Modulbeschreibung Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz
Prüfungsmodul
Leistungspunkte: 10 LP
Studiensemester: 7. - 8. Fachsemester
SWS: 6 SWS
Dauer des Moduls: 2 Semester
Lehrveranstaltungen:
Wahlpflichtveranstaltungen:
- Seminar: Literatur- oder Sprachwissenschaft und ihre Vermittlung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 60 Std. Workload, 3 LP
- Übung: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Aspekte des Niederländisch-unterrichts, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 30 Std. Workload, 2 LP
- Seminar: Fachdidaktik, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP (für Studierende, die ihr Kernpraktikum nicht im Fach Niederländisch absolvieren)
- Kernpraktikum und Begleitung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std.), Praxisphase: 25 Tage oder 100 Std. (lt. Praktikumsordnung), Selbststudium: 20 Std., 5 LP (für Studierende, die ihr Kernpraktikum im Fach Niederländisch absolvieren)
Lehr- und Lernformen:
Das Modul beinhaltet ein Seminar und eine Übung und wahlweise ein Seminar oder eine begleitete Praxisphase. Die Studierenden arbeiten in den Lehrveranstaltungen in kleineren Arbeitsgruppen, individuell oder gemeinsam unter Anleitung. Die Inhalte werden zudem im Selbststudium vor- und nachbereitet. In den Lehrveranstaltungen halten die Studierenden mindestens ein Referat und/oder eine Präsentation und verfassen ggf. schriftliche Beiträge.
Gruppengröße:
Die in den einzelnen Lehrveranstaltungen vorgesehene Gruppengröße liegt zwischen 3 und 30 Studierenden.
Qualifikationsziele:
Das Modul befähigt die Studierenden, den fachdidaktischen Diskurs zu rezipieren und die Fachwissenschaft kritisch auf ihre Relevanz für das eigene Berufsfeld zu bewerten. Mit der Fähigkeit zur Fremd- und Selbstevaluation unter Einbezug diagnostischen Wissens und Denkens erwerben sie eine Schlüsselqualifikation für den Lehrberuf. Der Transfer unterrichtsrelevanter Fachinhalte wird reflektiert und geübt. Ggf. erproben sie im Kernpraktikum erste unterrichtsbezogene Handlungskompetenzen.
Das Seminar Sprach- oder Literaturwissenschaft und ihre Vermittlung vertieft die bisher erarbeiteten sprach- oder literaturwissenschaftlichen Kenntnisse in ausgewählten Bereichen. Ein wichtiges Augenmerk liegt dabei auf der Förderung der Vermittlungskompetenzen der Studierenden. Der Transfer unterrichtsrelevanter Fachinhalte wird reflektiert und geübt.
Aus entweder der fachdidaktischen oder der fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltung erwächst die Thematik der Masterarbeit.
Inhalte:
Inhalte des Seminars Fachdidaktik sind fachdidaktische Themen wie Lehr- und Lernprozesse im Niederländischunterricht, Lehrplan- und Lehrwerkentwicklung, Theorien und Modelle des Literaturunterrichts, Sprachlehr- und Lernforschung, Nutzung Neuer Medien und andere. Es wird die Kooperation mit dem Berufsfeld Schule angestrebt.
Das interdisziplinäre Seminar und die interdisziplinäre Übung bieten die Möglichkeit zur Vertiefung bisher erworbener Fachkenntnisse. Sie beinhalten ausgewählte Teilgebiete der niederländischen Sprachwissenschaft bzw. bieten vertiefte Kenntnisse ausgewählter Werke und Themengebiete der gesamten niederländischen Literatur an. Die Studierenden üben die Vermittlung dieser Kenntnisse in schriftlicher und mündlicher Form ein. Diese Lehrver-anstaltungen verbinden dabei fachwissenschaftliche Aspekte mit fachdidaktischen, schulformbezogenen Fragestellungen.
Die Praxisphase widmet sich der didaktisch-methodischen Analyse hospitierter und ggf. unter Anleitung durchgeführter Unterrichtseinheiten. Sie wird individuell vor- und nach-bereitet. Das Kernpraktikum soll zumindest anteilig in der Schulform stattfinden, für die das jeweilige Lehramt angestrebt wird. Durch forschende Fragestellungen im Handlungsfeld Schule wird das Zusammenspiel von Theorie und Praxis erprobt und die im Orientierungs-praktikum gemachten ersten berufsrelevanten Erfahrungen werden vertieft.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Niederländisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzungen für die Teilnahme sind gute bis sehr gute Niederländischkenntnisse sowie der Abschluss des Aufbaumoduls Fachwissenschaft.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kernpraktikum ist die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungspraktikums.
Prüfungsformen:
Das Modul sieht schriftliche und mündliche Prüfungsformen in der niederländischen Sprache vor.
Falls das Seminar Fachdidaktik in diesem Modul gewählt wird, wird nach Absprache mit der/dem Modulbeauftragten ein Portfolio geführt, in dem die Entwicklung der Reflexion fachdidaktischer Inhalte personen- und forschungsbezogen dokumentiert wird. In dieses Portfolio können auch außeruniversitäre Lehr- und Lernerfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Kernpraktikum integriert werden. Es verbindet als prozessorientierte Dokumentation die theoretischen Erkenntnisse und Modelle der Fachdidaktik inkl. Sprach-, Literatur- und Kulturdidaktik mit eigenständigen berufsfeldbezogenen Reflexionen. Das Seminar Literatur- oder Sprachwissenschaft und ihre Vermittlung schließt mit einer Präsentation ab. Zusätzlich wird eine vierstündige Modulabschlussklausur über sämtliche Lehrinhalte des Moduls geschrieben.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erfolgreiche Dokumentation im Portfolio.
Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
Gewichtung der Modulnote für die Fachnote:
Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27. März 2003 § 27 Abs. 1).
Häufigkeit des Angebots:
Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden in jedem Semester angeboten.
Modulbeauftragte: Dr. V. Wenzel
Hauptamtlich Lehrende: Dr. V. Wenzel, Prof. Dr. A. Berteloot, Prof. Dr. L. Missinne.
Sonstige Information:
Die Lehrveranstaltungen werden in niederländischer Sprache abgehalten. Für die Erstellung des Portfolios werden Informationen bereitgestellt. Den Studierenden wird aufgrund der Studienorganisation der Lehramtsausbildung GrHR dringend empfohlen, in diesem Modul das Kernpraktikum inkl. Begleitung und nicht das Seminar Fachdidaktik zu wählen.
Die vierstündige Abschlussklausur entspricht den Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 36 Abs. 2.
Des Weiteren wird auf die Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 34 Abs. 2 verwiesen.