Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfungen in den Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 9. März 1999 vom 18. April 2005 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GW. NW. S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Ordnung für die Prüfungen in den Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 9. März 1999, zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 27. Juni 2002, wird wie folgt geändert:
Artikel II Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 26. Januar 2005.
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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