7. Ordnung

zur Änderung der Ordnung

für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. paed.)

der Westfälischen Wilhelms-Universität

vom 14. März 2005


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I

Die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. paed.) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. September 2000 (AB Uni 2000/12), zuletzt geändert durch Ordnung vom 28. November 2003 (AB Uni 2003/12), wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.“
  2. § 14 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Dem Antrag ist eine befürwortende Stellungnahme des jeweiligen Fachbereichsrates beizulegen.“

Artikel II

Die vorstehende Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen beschließenden Ausschusses für die Promotion zum Dr. paed. vom 18. Januar 2005.

Münster, den 14. März 2005
Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt

 
                

Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen hiermit verkündet.

Münster, den 14. März 2005
Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt