Ordnung

zur Änderung der Promotionsordnung

der Medizinischen Fakultät

vom 25. Februar 2005

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I

Die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Abs. 1 Nr. 12. b) wird „ ,einem Nebenfach“ gestrichen.

2. § 17 erhält folgende Fassung:

 „Besonderes Promotionsstudium zur Erlangung des Titels Dr. rer. medic.

(1) Das besondere Promotionsstudium zur Erlangung des Titels Dr. rer. medic. erstreckt sich über mindestens vier Semester. In jedem Semester sind etwa 8 Wochenstunden zu hören. Zu studieren sind:

  • eine Hauptfachkombination „Vorklinische Medizin“ mit mindestens 14 Semesterwochenstunden. Zu wählen sind 2 der 3 vorklinischen Hauptfächer Anatomie, Physiologie, Biochemie
  • eine Hauptfachkombination „Klinisch theoretische Medizin“ mit mindestens 10 Semesterwochenstunden aus den Hauptfächern Pathologie, Medizinische Mikrobiologie und Virologie, Pharmakologie und Toxikologie
  • Wahlfächer aus beliebigen medizinischen Teilgebieten mit einer Gesamtstundenzahl von 8 Semesterwochenstunden.

(2) Lehrveranstaltungen in den Fächern des Promotionsstudiums, die als Pflicht- oder Wahlveranstaltungen im vorausgegangenen nichtmedizinischen Studium gemäß § 2 Abs. Nr. 12 besucht worden sind, brauchen nicht nochmals besucht zu werden, wenn sie solchen gemäß Absatz 1 gleichwertig sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Dekan/die Dekanin.“

 

Artikel II

Die vorstehenden Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Medizinischen Fakultät vom 18. Januar 2005.

Münster, den 25. Februar 2005

Der Rektor


Prof. Dr. Jürgen Schmidt

   


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

 

Münster, den 25. Februar 2005

Der Rektor


Prof. Dr. Jürgen Schmidt