Ordnung
zur Änderung der
Habilitationsordnung
der
Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 12. Oktober
1954
im Fachbereich Geschichte/Philosophie
vom 3. Februar 2005
Aufgrund des § 94 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S.190), zuletzt geändert am 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung beschlossen: Artikel I Die Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 12. Oktober 1954 gilt im Fachbereich Geschichte/Philosophie für solche Habilitationsverfahren fort, die vor dem In-Kraft-Treten der Habilitationsordnung des Fachbereichs Geschichte/Philosophie vom 1. Januar 2003 (AB Uni 2003/3) eröffnet wurden. Artikel II § 11 der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät vom 12. Oktober 1954 wird folgender Absatz angefügt: „Die Habilitationsschrift kann auch in elektronischer Form unter Inanspruchnahme der von der Universitäts- und Landesbibliothek zur Verfügung gestellten Möglichkeiten publiziert werden. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichte/Philosophie kann in Ausnahmefällen eine andere Art der elektronischen Veröffentlichung gestatten. |
Ausgefertigt aufgrund
des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geschichte/Philosophie
vom 10. Januar 2005. | |
Münster,
den 3. Februar 2005 | Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
Die
vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung
von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.01.1991 (AB Uni
91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. | |
Münster, den 3. Februar 2005 | Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt |