Ordnung
zur Änderung der
Einschreibungsordnung
der
Westfälischen Wilhelms-Universität
in der Fassung
der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. August 2004
vom 14. Januar
2005
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 65 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV.NRW.S.752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Einschreibungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.August 2004 (AB Uni 2004/9) wird wie folgt geändert:
§ 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„Ausländische Studienbewerberinnen/Studienbewerber, die ein Studienkolleg an der Universität Münster besuchen wollen, um die Feststellungsprüfung abzulegen, werden bis zum Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Feststellungsprüfung als Studierende eingeschrieben. Die Einschreibung wirkt vom Zeitpunkt der Aufnahme der Bewerberin/des Bewerbers in das Studienkolleg.“
Artikel II
Die vorstehende Ordnung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Westfälischen Wilhelms-Universität vom 12. Januar 2005.
Münster, den 14. Januar 2005 | Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 14. Januar 2005 | Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt |