Änderung der Beitragsordnung
der
Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
Das Studierendenparlament der
Westfälischen Wilhelms-Universität hat gem. § 79 Abs. 2 Hochschulgesetz in
seiner Sitzung vom 6.12.2004 folgende Änderung der Beitragsordnung der
Studierendenschaft beschlossen:
Zum Sommersemester 2005 erhält § 2 der Beitragsordnung folgende Fassung:
„§ 2 Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt 62,08 €. Er setzt sich wie folgt zusammen:
1. 10,80 € für die Aufgaben der Studierendenschaft
2. 1,28 € für den Studierendensport
3. 49,80 € für ein Semesterticket
4. 0,20 € für ein Hochschulradio“
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Studierendenparlaments vom 6.12.2004 und der Genehmigung des Rektorats vom
16.12.2004
Münster, den 10.1.2005 | Der
Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
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Die vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ) hiermit verkündet.
Münster, den 10.1.2005 | Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |