Studienordnung für den Studiengang
Geowissenschaften
mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.)
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 02. August 2004
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW. S. 36) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand der Studienordnung
§ 2 Studienziel
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Studienaufbau
§ 6 Studieninhalte
§ 7 Lehrinhalte
§ 8 Masterarbeit
§ 9 Prüfungen
§ 10 Studienabschluss Master of Science (M.Sc.)
§ 1 Gegenstand der Studienordnung
Diese Studienordnung regelt das Studium für den Studiengang Geowissenschaften mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Prüfungsordnung für den Studiengang Geowissenschaften (M.Sc.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 5. August 2004. Die Kenntnis der Bestimm-ungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.
§ 2 Studienziel
Das Studium der Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) repräsentiert einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss in den Geowissenschaften. Ziel dieses Studiengangs ist es, auf der Basis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Geowissenschaften mit dem Bachelor of Science (B.Sc.), vertiefende Kenntnisse in einem gewählten Themenschwerpunkt aus den Geowissenschaften zu erwerben. Hierauf aufbauend erfolgt die Anfertigung einer Masterarbeit, welche die Fähigkeit dokumentiert, komplexe geowissenschaftliche Fragestellungen zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten.
Der Interdisziplinarität in den Geowissenschaften Rechnung tragend, ist die Zulassung zum Studium der Geowissenschaften mit Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) auch nach dem erfolgreichen Abschluss eines anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiums, dokumentiert durch den Bachelor of Science (B.Sc.), möglich. In diesem Fall wird jedoch erwartet, dass relevante Grundlagen der Geowissenschaften vorhanden sind oder durch Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor-Studiengang Geowissenschaften nachträglich erworben werden.
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist ein Bachelor of Science (B.Sc.) – Abschluss in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplin. Aufgrund des hohen Anteils englisch sprachlicher Fachliteratur werden funktionale Kenntnisse der englischen Sprache dringend empfohlen.
§ 4 Studienbeginn
Das Studium der Geowissenschaften mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist möglich.
§ 5 Studienaufbau
Das Studium der Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) umfasst 4 Semester und gliedert sich in folgende Bereiche:
- Verpflichtende Kurse
- Wahlbereich
- Themenschwerpunkt
- Masterarbeit
§ 6 Studieninhalte und Vermittlungsformen
Umfang und inhaltliche Struktur des Studiums sind im Paragraph 7 aufgeführt. Vermittlungsformen sind Vorlesungen, Übungen, Seminare und Geländeveranstaltungen. Die Zusammenstellung der einzelnen Lehrveranstaltungen
- verdeutlicht den ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums der Geowissenschaften mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.),
- bietet eine differenzierte Gliederung der Lehrinhalte in verpflichtende Veranstaltungen und die verschiedenen Themenschwerpunkte, welche eine Vertiefung der geowissenschaftlichen Ausbildung bis zum Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) ermöglichen,
- nennt die Themenschwerpunkte, in denen die Masterarbeit angefertigt werden kann,dokumentiert die für jede Lehrveranstaltung erreichbaren Kreditpunkte/ Gewichtungsfaktoren nach dem European Course Credit Transfer System (ECTS).
§ 7 Lehrinhalte
Gemäß § 5 dieser Studienordnung gliedert sich das Studium der Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) in 4 Semester auf. Entsprechend werden im Folgenden die Lehrveranstaltungen nach Fachsemestern geordnet aufgeführt.
1. und
2. Fachsemester |
SWS |
Kreditpunkte |
Pflichtveranstaltungen |
|
|
Interdisziplinäres Seminar Geowissenschaften |
2 x 1 S |
2 |
Anfertigung einer geowissenschaftlichen Arbeit |
1 VÜ |
1 |
Blockkurs I: Große Exkursion |
10 Tg |
10 |
Blockkurs II: Exkursion/Kartierung/Laborkurs |
10 Tg |
10 |
Wahlbereich* (Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Themenschwerpunkten, frei wählbar) |
17 - 27 V,Ü |
17 - 27 |
Themenschwerpunkt** (Lehrveranstaltungen zum gewählten Themenschwerpunkt nach Beratung) |
10 - 20 V,Ü |
10 - 20 |
Summe |
40, 20 Tg |
60 |
3. und
4. Fachsemester |
SWS |
Kreditpunkte |
Pflichtveranstaltungen |
|
|
Interdisziplinäres Seminar Geowissenschaften |
2 x 1 S |
2 |
Masterarbeit |
12 Mo |
58 |
Summe |
|
60 |
V=Vorlesung,
Ü=Übung, S=Seminar, Tg=Tage, Mo=Monate |
*Der Wahlbereich beinhaltet einen Gesamtstundenumfang von 17-27 SWS. Hierfür können Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der verschiedenen Themenschwerpunkte frei gewählt werden. Das Lehrangebot wird durch Aushang bekannt gegeben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen außerhalb der LE II des Fachbereichs Geowissenschaften im Umfang von maximal 8 SWS für den Wahlbereich zu wählen.
**Folgende Themenschwerpunkte werden im Studiengang Geowissenschaften mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) angeboten:
Angewandte Geologie
Biogeochemie und Stabile Isotope
Geochemie und Petrologie
Kristallographie
Mineralogie
Paläontologie und Paläobotanik
Planetologie
Sedimentologie und Oberflächenprozesse
Strukturgeologie
Für die Themenschwerpunkte werden von den Lehrenden Veranstaltungen im Stundenumfang zwischen 10 und 20 SWS zusammengestellt.
§ 8 Masterarbeit
Für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Geowissenschaften mit dem Master of Science (M.Sc.) ist die Anfertigung einer Masterarbeit erforderlich. Damit soll dokumentiert werden, dass eine komplexe geowissenschaftliche Fragestellung selbständig und unter Beachtung guter wissenschaftlicher Praxis bearbeitet werden kann.
Thematisch kann die Masterarbeit in jeder der geowissenschaftlichen Teildisziplinen angesiedelt sein. Dabei dienen die genannten Vertiefungsrichtungen als thematische Orientierung. Der Arbeitsumfang sollte 12 Monate betragen. Die Arbeit soll nach dem zweiten Fachsemester begonnen werden. Die Masterarbeit kann auch in englischer Sprache abgefasst werden.
Die Masterarbeit wird mit 58 Kreditpunkten bewertet.
§ 9 Prüfungen
In allen Lehrveranstaltungen des Studiengangs Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) sind Prüfungen abzuleisten. Alle Prüfungen erfolgen studienbegleitend und sind mit Ausnahme der Masterarbeit inhaltlich einzelnen Lehrveranstaltungen zugeordnet.
Studienabschlussprüfungen finden nicht statt. Eine Prüfung kann eine Klausurarbeit, eine mündliche Prüfung, ein Seminarbeitrag oder ein schriftlicher Bericht sein. Eine Prüfungsleistung kann sich aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammensetzen. Gruppenleistungen, etwas bei Geländeveranstaltungen, Laborpraktika oder Seminaren sind zulässig, soweit die Einzelleistungen der Studierenden erkennbar sind und entsprechend bewertet werden können.
§ 10 Studienabschluss Master of Science (M.Sc.)
Für den Abschluss Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Geowissenschaften ist die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (§ 7) und die Anfertigung einer Masterarbeit (§ 8) erforderlich.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die den Studiengang Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität ab dem Wintersemester 2004/2005 aufgenommen haben.
Ausgefertigt aufgrund der Entscheidung des Dekans des Fachbereichs Geowissenschaften in Eilkompetenz vom 05.04.2004.
Münster, den 02. August 2004 Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 02. August 2004 Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Sc