Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Psychologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster mit dem Abschluss Diplom in der Neufassung vom 20. August 1997
vom 13. Mai 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NRW.S.36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

 

Artikel I
Die Studienordnung für den Studiengang Diplom-Psychologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in der Neufassung vom 20. August 1997 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: "Hierin ist die berufspraktische Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung eingeschlossen."
2.
§ 17 Absatz 1 Satz 2 entfällt ersatzlos.


Artikel II
Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Psychologie vom 28.04.2004.


    Münster, den 13. Mai 2004





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23.12.1998 ( AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


     Münster, den 13. Mai 2004





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt