Ordnung
zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Klassische Archäologie
im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 15. Juni 1999
vom 03. Mai 2004
Aufgrund
des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000
(GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003
(GV.NW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die
folgende Ordnung erlassen: |
§ 12 Abs. (2.2) erhält folgende Fassung: "Die vorgesehenen Semesterwochenstunden (SWS) im Hauptstudium verteilen sich wie folgt: |
Anzahl | Veranstaltungsform |
SWS |
5 | Vorlesungen davon muss mindestens jeweils eine Vorlesung aus dem Bereich der griechischen (A) bzw. römischen Archäologie (B) gewählt werden) |
10 |
4 | Hauptseminare |
8 |
3 | Hauptseminare, Übungen oder Praktika (von den Hauptseminaren und Übungen muss mindestens jeweils eine Veranstaltung aus dem Bereich der griechischen (A) bzw. römischen Archäologie (B) gewählt werden; ferner muss mindestens eine Veranstaltung aus dem Bereich E (Praktika) gewählt werden) |
6 |
- | Teilnahme an Exkursionen im Umfang von
mindestens 10 Tagen |
5 |
- | freies Studium |
4 |
Summe | 33 |
Es sind vier Leistungsnachweise zu erbringen. Es sind drei Teilnahmenachweise zu erbringen. Mindestens drei Leistungsnachweise sind in Hauptseminaren zu erbringen. Die Teilnahmenachweise sind wahlweise in Hauptseminaren oder Übungen zu erbringen." |
Artikel II
Diese
Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB
Uni) in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geschichte/Philosophie vom 12.05.2003. |
Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |