Amtliche Bekanntmachungen

13. Ordnung
zur Änderung der Ordnung
für die akademische Abschlussprüfung- Magisterprüfung-
der Philosophischen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 17. Dezember 1997
vom 03. Mai 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW. S. 36), hat die Westfälische Wilhelms- Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

 

Artikel I
Die Ordnung für die Akademische Abschlussprüfung -Magisterprüfung- der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 17. Dezember 1997 (ABI.NRW. 2 S. 593), zuletzt geändert am 10. Oktober 2002, wird wie folgt geändert:
1.
Anhang A, Ordnungsnummer 34, erhält unter dem Abschnitt Hauptfach folgende Fassung:

"Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums oder gegebenenfalls Lateinkenntnisse im Umfang des kleinen Latinums sowie ein Nachweis über die Teilnahme an einem griechischen Terminologiekurs,

funktionale Sprachkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache,

3 Leistungsnachweise gem. Studienordnung,

1 Leistungsnachweis als studienbegleitende Fachprüfung im Logikkurs in Form einer zweistündigen Klausur (FP),

eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer gemäß Studienordnung (FP)"
2.
In Anhang B, Ordnungsnummer 4 wird unter dem Abschnitt Hauptfach die Zahl der Exkursionstage von 14 Tagen auf 10 Tage reduziert.
3.
In § 13 wird hinter Absatz 2 folgender Absatz eingefügt

"(3) Während des gesamten Prüfungsverfahrens (vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zur offiziellen Eröffnung der Note durch das Prüfungsamt) müssen die Kandidatinnen und Kandidaten als ordentliche Studierende im Magisterstudiengang an der WWU eingeschrieben sein."


Artikel II
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität ( AB Uni) in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 19. Mai 2002 und vom 26. Januar 2004.


Münster, den 03. Mai 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 03. Mai 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt