Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Chemie
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 26.08.2002
vom 30. März 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 91 Abs. 4 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I
Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Chemie der Westfalischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26. August 2002 (AB Uni 11/2002) wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Die mündlichen Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung können grundsätzlich während des gesamten Kalenderjahres abgelegt werden; bei der Prüfungsanmeldung (Beantragung der Zulassung) sind in jedem Jahr bis zu zwei kurze, vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgesetzte und durch Aushang bekannt gegebene anmeldungsfreie Zeiträume in der Weise zu berücksichtigen, dass die Anmeldung jeweils vor Beginn dieser Zeiträume, spätestens aber zwei Wochen vor der jeweiligen Prüfung, zu erfolgen hat, wenn die Prüfung vor Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung eines anmeldungsfreien Zeitraums stattfinden soll."
2.
§ 16 Abs. 3 Nr. 3 d) Ziff. 3 erhält folgende Fassung:
"3. Betriebswirtschaft für Chemiker ein Leistungsnachweis zu dem Propädeutikum 1: Kosten und Leistungsrechnung/Controlling, ein Leistungsnachweis zu dem Propädeutikum 2: Buchführung und Jahresabschluss und je ein Teilnahmenachweis für eine U Übung und ein Seminar zu ausgewählten Managementproblemen."


Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfalischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft.





Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 28. Januar 2004.


Münster, den 30. März 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 30. März 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt