Ordnung
zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Chemie
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 26.08.2002
vom 30. März 2004
Aufgrund
des § 2 Abs. 4, des § 91 Abs. 4 und des § 122 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom
14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.
Januar 2003 (GV.NW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität
Münster die folgende Ordnung erlassen: |
Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang
Chemie der Westfalischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 26. August 2002 (AB Uni 11/2002) wird wie
folgt geändert: |
1. | § 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Die mündlichen Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung und der
Diplomprüfung können grundsätzlich während des gesamten Kalenderjahres
abgelegt werden; bei der Prüfungsanmeldung (Beantragung der Zulassung)
sind in jedem Jahr bis zu zwei kurze, vom Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses festgesetzte und durch Aushang bekannt gegebene
anmeldungsfreie Zeiträume in der Weise zu berücksichtigen, dass die
Anmeldung jeweils vor Beginn dieser Zeiträume, spätestens aber zwei
Wochen vor der jeweiligen Prüfung, zu erfolgen hat, wenn die Prüfung
vor Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung eines anmeldungsfreien
Zeitraums stattfinden soll." |
2. | § 16 Abs. 3 Nr. 3 d) Ziff. 3 erhält folgende Fassung:
"3. Betriebswirtschaft für Chemiker ein Leistungsnachweis zu dem
Propädeutikum 1: Kosten und Leistungsrechnung/Controlling, ein
Leistungsnachweis zu dem Propädeutikum 2: Buchführung und
Jahresabschluss und je ein Teilnahmenachweis für eine U Übung und ein
Seminar zu ausgewählten Managementproblemen." |
Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfalischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 28. Januar 2004. |
Münster, den 30. März 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 30. März 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |