Änderungsverordnung
zur Benutzungsordnung des Zentrums für Informationsverarbeitung
und der IV-Versorgungseinheiten
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 11. März 2004
Auf Grund
der §§ 2 Abs. 4, 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV NW
S.190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV NW S.36),
in Verbindung mit dem Organisationskonzept "Das System der
Informationsverarbeitung der WWU Münster" (Senatsbeschluss vom 8. Juli
1996) hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
(WWU) die Benutzungsordnung für das Zentrum für
Informationsverarbeitung (ZIV) und die IV -Versorgungseinheiten (IVVen)
wie folgt geändert: |
Artikel I
1. | § 3 Abs. 2 erhält folgende neue Nr. 2: "alle notwendigen Maßnahmen, die durch das IV- Sicherheitsteam in Abstimmung mit den IVVen und dem ZIV festgelegt und den Nutzern rechtzeitig durch E-Mail und durch Einstellung in das Netz zur Kenntnis gebracht wurden durchzuführen;" |
2. | Die folgenden Ziffern 2 bis 16 in § 3 Abs. 2 werden mit 3. bis 17. neu durchnumeriert. |
3. | § 5 Abs. 2 wird nach dem letzten Satz wie folgt ergänzt: "Dies gilt auch, gegenüber Nutzern, die der Pflicht zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 nicht nachkommen. Diese werden nur eingeschränkten Zugang zum Netz und begrenzte Handlungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Ressourcen der Universität erhalten." |
Die
Änderungen der Benutzungsordnung treten mit ihrer Veröffentlichung in
den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster in Kraft. |
Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 04.02.2004. |
Münster, den 11. März 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 11. März 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |