Änderung der
Regelungen zur IV-Sicherheit in der Universität Münster
vom 21.02.2002
vom 15.Januar 2004
Auf
Empfehlung des IV-Lenkungsausschusses hat das Rektorat der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die folgende Änderung der
Regelungen zur IV-Sicherheit in der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster vom 21. Februar 2002 beschlossen:
Artikel I
In § 3 Absatz 3 nach Satz 4 in neuer Zeile wird folgende Ergänzung eingefügt: Zur deutlichen Verbesserung der IV-Sicherheit und damit zur möglichst weitreichenden Vermeidung von Schäden in der Universität, wird die Nutzung von IV-Arbeitsplatzsystemen im/am Netz der Universität durch Regelungen und Verpflichtungen, die mit Durchsetzungsrechten und Reglementierungen verbunden sind, abgesichert. Notwendige Maßnahmen werden den technischen Entwicklungen folgend durch das IV-Sicherheitsteam in Abstimmung mit den Informationsverarbeitungsversorgungseinheiten und dem ZIV festgelegt und der IV-Kommission zur Kenntnis gebracht. Die Benutzer der IV-Arbeitplatzsysteme werden auf elektronischem Wege (Veröffentlichung auf den zentralen Webservern der Universität, der IVVen und per E-mail) von den erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Wer den durch das IV-Sicherheitsteam angeordneten Maßnahmen und Verpflichtungen nicht nachkommt, wird nur eingeschränkte Zugänge zum Netz und begrenzte Handlungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Ressourcen der Universität erhalten. |
Artikel II
Diese Regelungen zur IV-Sicherheit treten mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft. |
Ausgefertigt
aufgrund der Empfehlung des IV-Lenkungsausschusses vom 15. Dezember
2003 und des Beschlusses des Rektorats der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster vom 15. Januar 2004. |
Münster, den 15. Januar 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |