Erste Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung
für den Fachbereich Mathematik und Informatik
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 6. Juni 2003
vom 18. Dezember 2003
Auf Grund
des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom
14. März 2000 (GV.NW.S100). Die Promotionsordnung des Fachbereichs
Mathematik und Informatik vom 6.Juni 2003 (AB Uni 7 2003), wird wie
folgt geändert:
Artikel I
1. | § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "Die Prüfungskommission eines Promovenden besteht aus der Dekanin/dem Dekan oder einer Prodekanin/einem Prodekan des Fachbereichs als Vorsitzender/Vorsitzendem, den Gutachtern und Prüfern des jeweiligen Promovenden. Die Prüfer sind in der Regel unter den habilitierten oder berufenen (§ 47 HG) hauptberuflich an der Westfälischen Wilhelms-Universität tätigen Mitgliedern zu wählen. Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren des Fachbereichs Mathematik und Informatik sowie aus dem Fachbereich Ausgeschiedene können in der Regel nicht länger als drei Jahre nach Ablauf der Dienstzeit als Prüferin/Prüfer gewählt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Vorsitzende/der Vorsitzende des Promotionsausschusses. Die Prüfer werden von der/dem Vorsitzenden des Promotionsauschusses bestellt. Alle Mitglieder sind Stimmberechtigt. |
2. | § 6 Abs. 3 wird um den folgenden Punkt (c) ergänzt: "(c) Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren des Fachbereichs Mathematik und Informatik sowie aus dem Fachbereich ausgeschiedene in der Regel nicht länger als drei Jahre nach Ablauf der Dienstzeit." |
Artikel II
Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. |
Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Dekans des Fachbereichs Mathematik und Informatik in Eilkompetenz vom 20.11.2003 |
Münster, den 18. Dezember 2003 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 18. Dezember 2003 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |