Ordnung vom 20.10.2003
zur Änderung der Geschäftsordnung des
Studierendenparlaments
in der Fassung vom 18.10.1999,
zuletzt geändert
durch Ordnung vom 2.6.2003
Das Studierendenparlament hat in seiner Sitzung vom
20.10.2003 die folgende Ordnung beschlossen: |
Artikel 1
1. In die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird
nachstehender § 35 Absatz 4 eingefügt: (4) Ist ein Ausschuss nicht
beschlussfähig und duldet der Beschlussgegenstand keinen Aufschub, weil Personen
oder der Studierendenschaft daraus Nachteile entstehen können, so entscheidet
über diesen Beschlussgegenstand das Studierendenparlament auf seiner nächsten
Sitzung, falls diese früher als eine neu einzuberufende Ausschusssitzung sein
sollte. Dies gilt auch dann, wenn das Studierendenparlament einem Ausschuss
explizit die Entscheidungshoheit für diesen Beschlussgegenstand übertragen hat.
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Artikel 2
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den
Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in
Kraft. |