Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung vom 20.10.2003

zur Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

in der Fassung vom 18.10.1999,

zuletzt geändert durch Ordnung vom 2.6.2003


Das Studierendenparlament hat in seiner Sitzung vom 20.10.2003 die folgende Ordnung beschlossen:

 

Artikel 1
1. In die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird nachstehender § 35 Absatz 4 eingefügt:


(4) Ist ein Ausschuss nicht beschlussfähig und duldet der Beschlussgegenstand keinen Aufschub, weil Personen oder der Studierendenschaft daraus Nachteile entstehen können, so entscheidet über diesen Beschlussgegenstand das Studierendenparlament auf seiner nächsten Sitzung, falls diese früher als eine neu einzuberufende Ausschusssitzung sein sollte. Dies gilt auch dann, wenn das Studierendenparlament einem Ausschuss explizit die Entscheidungshoheit für diesen Beschlussgegenstand übertragen hat.


Artikel 2
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.