Ordnung zur
Änderung der Promotionsordnung
des Fachbereichs
Physik
vom 5. Januar 2004
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes für
die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14.
März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Januar 2003
(GV. NRW. S. 646) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung
erlassen: |
Artikel I
Die seit dem 1. April 2002 als Promotionsordnung des
Fachbereichs Physik geltende Promotionsordnung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wird wie folgt geändert:
In
der Anlage 1, Spalte 1, wird "Metallforschung" durch "Materialphysik" ersetzt.
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Artikel II
Die vorstehende Änderung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen
Wilhelms-Universität in Kraft. |
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des
Fachbereichs Physik vom 9. Dezember
2003. |
Münster, den 5. Januar 2004
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der
Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die
Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.
Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit
verkündet.
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Münster, den 5. Januar 2004
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Der Rektor
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