Sarah Maria Pintarić
Betreuer: Prof. Schmoeckel
Titel der Dissertation:
Der Beitrag der Kanonistik zur Entwicklung eines allgemeinen Prinzips der Bestimmung zulässiger Vertragsinhalte anhand der guten Sitten
Kurzbeschreibung:
Der Gedanke der Nichtigkeit sittenwidriger Rechtsgeschäfte, kodifiziert in § 138 BGB, stellt noch heute ein grundlegendes Prinzip des deutschen Zivilrechts dar. Aufgrund der Bezüge der guten Sitten zu Philosophie und Moraltheologie liegt es nahe, dass ein entscheidender Beitrag zur Entwicklung eines allgemeinen Prinzips der Bestimmung zulässiger Vertragsinalte anhand der guten Sitten auf die kirchliche Rechtswissenschaft zurückzuführen ist. Jedenfalls ist zu vermuten und deutet sich in der bisher erfolgten Untersuchng bereits an, dass die Kanonistik den Gedanken der boni mores als Korrektiv im Privatrecht mit neuem Sinngehalt erfüllt und erhöhter Bedeutung ausgestattet hat. Interessant ist hierbei auch der aufleuchtende Zusammenhang mit dem Grundsatz pacta sunt servanda und damit der Entwicklung eines einheitlichen Vertragsrechts, für welche das kanonische Recht von entscheidendem Einfluss war.
In dem Dissertationsvorhaben soll durch eine dogmengeschichtliche Untersuchung der die boni mores betreffenden Quellen der Legistik und der Kanonistik, sowie der diesen zu Grunde liegenden Gesetzestexte bzw. Sammlungen mit Normcharakter die Lücke geschlossen werden, welche mangels einer Untersuchung des Gedankens der boni mores in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft besteht. Dabei soll zur Untersuchung der unterschiedlichen Behandlung der Thematik im weltlichen und kirchlichen Recht auch der dem kirchlichen Recht und der Kanonistik zu Grunde liegende moraltheologische Hintergrund beleuchtet werden.