• Promotionsstudium

    Das Promotionsstudium umfasst den Zeitraum, an dem Sie an der Universität Leistungen erbringen. Für diesen Zeitraum müssen Sie in einen Promotionsstudiengang eingeschrieben sein (§ 67 HG NRW).

    Welche Leistungen Sie im Rahmen eines Promotionsstudiums erbringen müssen, wird in Ihrer Promotionsprüfungsordnung definiert.

    Sofern Sie in einer Graduiertenschule promovieren, regeln die entsprechenden Ordnungen eindeutig, welche Leistungen zu erbringen sind und geben dafür eine Struktur vor.

    Bei so genannten Individualpromotionen werden die zu erbringenden Leistungen üblicherweise zwischen Ihnen und dem*der Erstgutachter*in vereinbart. Dafür wird eine meist formlose Promotionsvereinbarung aufgesetzt. Beim Einreichen Ihrer Dissertation reichen Sie bitte eine Bestätigung Ihres*Ihrer Erstgutachters*in ein, aus der hervorgeht, dass alle Leistungen gemäß Promotionsvereinbarung erbracht wurden.

    Bitte beachten Sie, dass die Begrifflichkeit „Promotionsvereinbarung“ nicht in allen Fachbereichen mit der gleichen Bedeutung genutzt wird. In einigen Fachbereichen spricht man stattdessen beispielweise über „Vereinbarungen zum Promotionsstudium“. Ebenso wird an einigen Fachbereichen die Betreuungsvereinbarung, in der der*die Erstgutachter*in seine*ihre Betreuung zusichert, gleichzeitig mit der Promotionsvereinbarung über die zu erbringenden Leistungen bescheinigt.

  • Einschreibung

    Gemäß des derzeit geltenden Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind Promotionsstudierende einzuschreiben. Die Einschreibung erfolgt durch das Studierendensekretariat.  Bitte erkundigen Sie sich im Studierendensekretariat, welche Unterlagen Sie für eine Einschreibung benötigen.

  • Dissertation

    Die Dissertation wird in gebundener Form eingereicht (vorzugsweise Leimbindung). Laut Promotionsordnung gibt es keine Vorgaben zum Format. Sprechen Sie dies bitte mit Ihren Gutachtern ab. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare finden Sie in der für Sie gültigen Promotionsordnung.

  • Auslage

    Folgende Dissertationen liegen dem Prüfungsamt I zur Einsichtnahme vor:
    (Einsichtnahmen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin)

    Dr. phil., PO 2012 der Fachbereiche 08 und 09, gemäß § 11 Absatz 6

    Deutsche Philologie

    Ganzmann, Laura

    Literatur im Abitur
    eine Untersuchung der institutionellen Vorgaben und
    Entwicklung von Strategien für den Umgang mit dem
    literarischen (Erzähl-)Text im Abitur

    17.07.-14.08.2024

    Prof.'in Dr. Bönnighausen

    Prof.'in Dr. Koch

    Niederlande Studien

    Weyers, Willi

    Von Skepsis zur Zuversicht.
    Deutschland im Visier politischer Zeichner.

    17.07.-14.08.2024

    Prof. Dr. Wielenga

    Prof. Dr. Pekelder

    Kunstgeschichte

    Lengert, Ludwika

    Die Prokuratorenporträts zu Venedig im 16. Jahrhundert

    17.07.-14.08.2024

    Prof. Dr. Weigel

    Prof.'in Dr. Syndikus

    Philosophie

    Lomidze, Ivane

    Liberal Realism: Politics of Difference beyond Universalist-Contextualist Debate

    27.06.-25.07.2024

    Prof. Dr. Gutmann

    Prof. Dr. Zedania


    Dr. phil., PO 1977 gemäß § 7 Abs. 1/PO 2001 der Fachbereiche 06 - 09, gemäß § 10 Absatz 4

    Fach Name, Titel der Dissertation Gutachter*innen

    Derzeit liegen keine Dissertationen zur Einsichtnahme aus.


    Dr. phil. , PO 2012 des Fachbereichs 06, gemäß § 9 Absatz 6

    Fach Name, Titel der Dissertation Gutachter*innen
    Politikwissenschaft

    Rubio Jovel, Karla Vanessa

    Agricultural sustainability interventions from the private sector:
    A systematic analysis of experiences in the coffee industry

    16.08. - 06.09.2024

    Prof. Dr. Dietz

    Prof. Dr. Börner

     


    Dr. phil., Dr. rer. nat. des Fachbereichs 07

    Die Auslagen werden per Rundmail dem Fachbereich und allen Beteligten mitgeteilt. Die Dissertationen liegen im Dekanat aus.

  • Mündliche Prüfungen

    Dr. phil PO 2012 der Fachbereiche  08 und 09

    *Alle an der Teilnahme Interessierten werden gebeten, sich spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit ihrer Uni-EMail-Adresse bei
    der*dem Vorsitzenden der Prüfung zu melden. Sie erhalten dann am Tag vor der Disputation den Link zur Teilnahme zugesandt.
    Die Disputation ist universitätsöffentlich.

    Fach/Ort Termin

    Deutsche Philologie

    Kandidatin: Laura Ganzmann

    Vorsitz: Prof. Dr. Marion Bönnighausen

    vom Stein Haus, Schlossplatz 34

    01.10.2024, 10:00 Uhr

    Niederlande Studien

    Kandidat: Willy Weyers

    Vorsitz: Prof. Dr. Friso Wielenga

    Haus der Niederlande

    03.09.2024, 15:00

    Dr. phil. PO 2001 der Fachbereiche 06 - 09

    Fach/Ort Termin

    Dr. phil PO 2012 des Fachbereichs 06

    *Alle an der Teilnahme Interessierten werden gebeten, sich spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit ihrer Uni-EMail-Adresse bei der*dem Vorsitzenden der Prüfung zu melden. Sie erhalten dann am Tag vor der Disputation den Link zur Teilnahme zugesandt. Die Disputation ist fachbereichsöffentlich.

    Fach/Ort Termin

    Erziehungswissenschaft

    Kandidat: Sawatzki, Maik

    Vorsitz: Prof.'in Dr. Böllert

    Raum: C 202 (Georgkommende 33)

    20.08.2024, 12:00

    Dr. phil, Dr. rer. nat. des Fachbereichs 07

    Informationen finden Sie hier.

  • Publikation

    Informationen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation finden Sie hier

    Dr. phil. PO 2012 der FB 08 und 09, Dr. phil. PO 2001

    Dr. phil. PO 2012 des FB 06

    Dr. phil./Dr. rer.nat. PO 2010 des FB 07

  • Gremien

    Gemeinsam beschließender Ausschuss für die Promotionsordnung der Fachbereiche 08 und 09:

    Vorsitz: Prof. Dr. Irina Wutsdorff

    slavistik@uni-muenster.de

    Liste der Mitglieder PDF


    Promotionsaussschuss des Fachbereiches 06 gem. § 3 PromO FB 06:

    Vorsitz: Prof. Dr.  Armin Scholl

    scholl@uni-muenster.de

    Liste der Mitglieder: PDF


    Dr. phil./Dr. rer. nat. (PO des FB 07 von 2010)

    Der Promotionsausschuss koordiniert das Promotionsverfahren am Fachbereich und setzt sich je zur Hälfte aus Mitgliedern der Fächer Psychologie und Sportwissenschaft zusammen. Den Vorsitz führt Prof. Dr. Stephan Dutke.

    stephan.dutke@psy.uni-muenster.de

    Gremien und Beauftragte des FB 07

  • Cotutelle

    Im Rahmen eines sogenannten Cotutelle-Verfahrens ist es möglich, die Forschungsarbeit für eine Dissertation zu gleichen Teilen an der Uni Münster und an einer Universität im Ausland zu erbringen. Eine Voraussetzung für eine solche bi-nationale Promotion ist, dass Sie an beiden Universitäten betreut werden können.

    Für ein solches Cotutelle-Verfahren ist der Abschluss eines individuellen Vertrags zwischen den beiden Universitäten erforderlich. Je nach Partneruniversität und Kompatibilität des Prüfungswesens sind diese Verträge unterschiedlich detailliert und ausführlich.

    Bitte halten Sie sich an folgendes Vorgehen, sofern Sie überlegen, im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens zu promovieren:

    1. Bringen Sie zunächst in Erfahrung, ob die angedachte Partneruniversität Interesse an einem gemeinsamen Promotionsverfahren hat und wer dort der*die zuständige Ansprechpartner*in ist.
    2. Informieren Sie Ihre*n Betreuer*in frühzeitig über Ihre Absicht, binational zu promovieren.
    3. Im Anschluss daran setzt sich Ihr*e Betreuer*in zeitnah mit der Abteilung für Hochschulrechtliche Angelegenheiten in Verbindung, die bei der Erstellung bzw. Überprüfung des individuellen Vertrags unterstützt.

    Für das Prüfungsamt ist wichtig, dass mindestens die folgenden Aspekte in dem individuellen Vertrag geregelt sind:

    • in welcher Sprache/welchen Sprachen Dissertation und mündliche Prüfung erbracht werden,
    • wo Sie die Arbeit einreichen und verteidigen,
    • wie sich die Prüfungskommission zusammensetzt,
    • welche Leistungen von wem basierend auf welchem Notenschema benotet werden.