Zulassung und Bewerbung

Bewerbungsportal des Studierendensekretariat
Weitere Hinweise finden Sie auch unter Aktuelles und den FAQ

Zulassungsvoraussetzungen

1. Allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife und der Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums (Abschlussnote mindestens 3.3)

A. der Musiktherapie
B. der Musikpädagogik oder der Kirchenmusik
- und Nachweis eines 6-wöchigen musiktherapeutischen Praktikums (mindestens 120 Arbeitsstunden)
- und Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines Self-Assessments zur Überprüfung von Studienmotivation und Eignung in Form einer musiktherapeutischen Selbsterfahrung (mindestens 20 Stunden)
C. der Psychologie, Medizin, Sozialen Arbeit, Pädagogik, Sonderpädagogik oder Musikwissenschaft
- wenn der Nachweis einer musikpraktischen Qualifikation erbracht worden ist, die den unter A und B genannten Abschlüssen vergleichbar ist (Nähere Ausführungen  s. unter FAQ)
- und Nachweis eines 6-wöchigen musiktherapeutischen Praktikums (mindestens 120 Arbeitsstunden)
- und Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines Self-Assessments zur Überprüfung von Studienmotivation und Eignung in Form einer musiktherapeutischen Selbsterfahrung (mindestens 20 Stunden)

2. Soweit das vorangegangene Studium nicht die zur Anmeldung zur Masterprüfung erforderliche Anzahl von 100 Stunden Musiktherapeutische Selbsterfahrung (Lehrmusiktherapie) beinhaltet, ist diese bis zum Abschluss des Studiums zu erbringen. Angerechnet werden können: die musiktherapeutische Selbsterfahrung des Self-Assessments sowie die entsprechenden Stunden der ins Studium integrierten Angebote der Gruppenmusiktherapie (mit 30 Stunden) und der Rezeptiven Musiktherapie (mit 15 Stunden).

Auswahlverfahren

Erfüllen mehr als 12 BewerberInnen diese Voraussetzungen, so wird eine Auswahl anhand einer Rangliste getroffen. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  1. die Note des Abschlusszeugnisses
  2. musiktherapeutische Selbsterfahrung
  3. fachrelevante Berufserfahrung
  4. fachrelevante Praktika, ehrenamtlichen Tätigkeiten oder besondere soziale Leistungen

Die Punktzahlen aller vier Aspekte werden addiert. Aufgrund der Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt anhand derer die Studienplätze vergeben werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Das heißt auch: Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Bei Rücktritt rücken die nächsten BewerberInnen der Liste nach.

Leistung Punkte Berechnungen und Erläuterungen
1. Note 0 - 40 Note Punkte
1 40
1,1 38
1,2 36
usw. 3,3 0

2. musiktherapeitische Selbsterfahrung

 

Da die 20 Stunden Self-Assessment zu den Voraussetzungen zählen, werden diese nicht mitgezählt

0 -30

 
Gruppe je 1 Punkt pro Doppelstunde
ab der 6. Doppelstunde
Einzel je 1 Punkt pro Stunde
ab der 6. Stunde
Eine selbst gewählte Kombination von Gruppen- und Einzelselbsterfahrung ist möglich. Auf eine Kontinuität der Erfahrung sollte geachtet werden.
Wurde die Selbsterfahrung im Rahmen des vorangegangenen Studiums absolviert, so ist dies gesondert nachzuweisen. Es muss sich dabei um eine personenbezogene Selbsterfahrung handeln (d.h. z.B. keine Situationen, in denen Patienten anwesend sind, kein Rollenspiellernen etc.)
Bei Unsicherheiten, können Sie gerne vor Einreichen der Unterlagen bei uns nachfragen. Bei Einschätzungsfragen gilt insgesamt *
3. Fachrelevante Beruferfahrung 0 -20 1 Jahr = 20 Punkte Musiktherapeutische Tätigkeiten werden mit der vollen Punktzahl angerechnet, andere mit einer reduzierten Punktzahl entsprechend ihrer fachlichen Relevanz für die Musiktherapie* (z.B. psychologische, ärztliche, betreuende Tätigkeit in einem der Arbeitsfelder der Musiktherapie).
Teilzeittätigkeiten werden entsprechend angerechnet. Übersteigt die fachrelevante Berufserfahrung den Zeitraum von einem Jahr, so kann sie zusätzlich unter Punkt 4 berücksichtigt werden.
4. Fachrelevante Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten, besonders soziale Leistungen 0 -10 1 Jahr = 10 Punkte Musiktherapeutische Praktika werden mit der vollen Punktzahl angerechnet, andere Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten und besondere soziale Leistungen entsprechend ihrer fachlichen Relevanz für die Musiktherapie*.
Teilzeittätigkeiten werden entsprechend angerechnet.
Maximale Punktzahl 100  

* die erforderlichen Feststellungen trifft die Auswahlkommission.

 

Zulassungsverfahren, Fristen, einzureichende Unterlagen

Die Bewerbungsfristen erfahren Sie über
http://www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/index.shtml

Ihre persönliche Ansprechpartnerin in der Zentralen Studienberatung:
Frau Andrea Kronisch: Tel. +49 251/ 83-22344
Andrea.Kronisch@uni-muenster.de

Zuständig für die Einschreibung (Herr Zirkel)
http://www.uni-muenster.de/studium/studienangebot/studierendensekretariat.html

Für ausländische BewerberInnen allgemein:
http://www.uni-muenster.de/InternationalOffice/studiereninms/index.html

und speziell für BewerberInnen aus Nicht-EU-Staaten:
http://www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/nichteu_bewerber_ma.html


Die Bewerberin/der Bewerber muss folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:

  1. * Nachweis der Allgemeinen oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
  2. * Nachweise über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss
  3. Nachweis des 6-wöchigen musiktherapeutischen Prakitkums (mindestens 120 Arbeitsstunden) (außer Gruppe A)
  4. Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Self-Assessments (20 Stunden) (außer Gruppe A)
  5. Tabellarischer Lebenslauf
  6. Darstellung der Motivation für die Aufnahme des Studiengangs im Umfang von 1 bis 2 DIN A 4 Seiten. 
  7. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records)
  8. * Ist die Muttersprache nicht Deutsch: Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (DSH3) sowie über die erfolgreich absolvierte fachbezogene Sprachprüfung
  9. Die weiteren Unterlagen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren, also
    a. Nachweis über weitere musiktherapeutische Selbsterfahrung
    b. Zeugnisse über musiktherapeutische Berufstätigkeit oder andere fachrelevante Berufstätigkeit
    c. Nachweis über fachrelevante Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten, besondere soziale Leistungen

* Diese Unterlagen sind bei der Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren der WWU.

Unterlagen nachreichen

Es ist möglich, Unterlagen aus nachvollziehbaren Gründen nachzureichen bis spätestens Anfang Okober. Dass und bis wann Unterlagen nachgereicht werden, muss an der entsprechenden Stelle der Online-Bewerbung mit den dort geforderten vorläufigen Bescheinigungen angegeben werden.
Die nachgereichten Unterlagen senden Sie bitte unaufgefordert und spätestens bis zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt an das  Sekretariat des Studiengangs.