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Szene aus Old Bailey [Gericht für die Grafschaft Middlesex in London] um 1800 |
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Was muß ein Verfahren leisten, um allein aus sich heraus eine legitime - und das heißt: eine kollektiv verbindliche - Entscheidung herbeizuführen? Es ist ein Kennzeichen von Gesellschaften im Prozeß der Modernisierung und Pluralisierung, daß zur Herbeiführung legitimer (d.h. verbindlicher und vollstreckter) Urteile sozialer Konsens in der Sache, die kollektive Überzeugung von "Wahrheit" und "Gerechtigkeit", nicht mehr erzielt werden kann. Von modernen Strafverfahren, so lautet meine These, kann man dann sprechen, wenn es möglich ist, Urteile auch ohne individuellen oder sozialen Konsens verbindlich zu machen. Dies ist in allen modernen Gesellschaften zwar alltägliche Faktizität, wissenschaftlich jedoch höchst unwahrscheinlich und daher erklärungsbedürftig. Es handelt sich dabei nämlich um ein Grundproblem aller Macht- und Herrschaftsbeziehungen, des Wechselverhältnisses von Individuum und Gesellschaft und damit der Möglichkeit zur Stabilisierung komplexer sozialer Ordnungen überhaupt...
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