Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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SUBSIDIARITÄTSPRINZIP

(tl) Der Begriff der Subsidiarität entstammt der katholischen Soziallehre. Er steht für ein gesellschaftliches Prinzip, das auf Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Entfaltung individueller Fähigkeiten abstellt.

Hiernach sollen staatliche Institutionen nur dort eingreifen, wo die Möglichkeiten des Einzelnen oder einer kleinen Gruppe (Gemeinde, Familie) nicht ausreichen, die Aufgaben der Daseinsgestaltung zu lösen. Zudem soll dort, wo ein staatlicher Einriff nötig ist, der Hilfe zur Selbsthilfe Vorrang vor unmittelbarer Aufgabenübernahme durch den Staat gegeben werden.

Der individuelle Aspekt (Selbstverantwortung) und der gesellschaftliche Aspekt (Schaffung der materiellen Voraussetzungen für selbstverantwortliches Handeln) des Subsidiaritätsprinzips lassen sich nicht scharf voneinander abgrenzen. Daher können ihm – je nach Akzentuierung – sowohl marktwirtschaftliche wie auch wohlfahrtsstaatliche Konzepte gerecht werden.

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein zentrales Element des ordnungspolitischen Konzeptes der Sozialen Markwirtschaft. Außerdem hat es einen Eingang in das Verwaltungs- und Finanzrecht, die Sozialpolitik sowie die Dokumente der Europäischen Union gefunden.

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