Prof.in Dr. Lic. iur. can. Judith Hahn habilitiert
Herzlichen Glückwunsch!
Prof.in Dr. Judith Hahn hat im Rahmen des Habilitationsverfahrens durch die Habilitationsschrift „Das kirchliche Richteramt. Rechtsgestalt, Theorie und Theologie“ sowie durch ihren Vortrag „Wieviel an Recht verträgt die Kirche? Eine theoretische und theologische Problemanzeige zur Reichweite des kirchlichen Regelungsanspruchs“ ihre besonderen Fähigkeiten zu selbständiger Forschung und Lehre auf dem Gebiet Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte nachgewiesen und wurde damit am 26.4.2016 an unserer Fakultät habilitiert.
Dekanin Prof.in Dr. Judith Könemann überreichte die Habilitationsurkunde und verlieh Hahn damit die venia legendi für das Fach Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte. Gutachter der Habilitationsschrift waren Prof. Dr. Thomas Schüller und apl. Prof. Dr. Peter Platen.
Judith Hahn war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät Münster und an der Theologischen Fakultät Eichstätt-Ingolstadt. Neben ihrer Professur im Fach Kirchenrecht an der Ruhr-Universität Bochum ist Hahn Ehebandverteidigerin am Erzbischöflichen Offizialat Köln, Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ und Richterin am Kirchlichen Arbeitsgerichtshof.
Die Katholisch-Theologische Fakultät gratuliert herzlich!